Hat mein Ex-Partner ein Recht auf Umgang mit meiner Tochter?
Hallo.
Mein Ex-Partner und Ich waren 7 Jahre lang zusammen und als wir uns kennenlernten, war meine Tochter noch nicht mal 1 Jahr alt. Sie ist also mit ihm als „Papa“ aufgewachsen, weiß aber auch, dass es nicht ihr leiblicher Vater ist.
Vor 3 Jahren habe ich mich von ihm getrennt. Meine Tochter war zu dem Zeitpunkt gerade 7 Jahre alt. Aus Mitleid zu ihm und meiner Tochter, habe ich den Umgang für alle zwei Wochenenden gewährleistet. Man muss dazu sagen, dass sie ADHS hat, die schulischen Leistungen sind so lala und ihr Verhalten in den letzten Jahren unterirdisch. Sie war nur noch am Ausrasten und hat uns das Leben zu Hölle gemacht, vor allem wenn sie von ihm kam. Vor 3 Monaten war dann der Knackpunkt, dass sie so einen Mist gebaut hat, dass ich den Umgang als Strafe erstmal auf Eis gelegt habe. Jetzt nach der ganzen Zeit, ist aber endlich unser Umgang zu Hause friedlicher. Kein ausrasten mehr und die schulischen Leistungen haben sich enorm gebessert etc.
Unter anderem aus dem Grund und weil ich finde, dass ihr der Umgang überhaupt nicht guttut, habe ich ihm mitgeteilt das ich den Kontakt zwischen ihm und meiner Tochter abbreche. Die Frage ist nun, ob er rechtlich irgendetwas unternehmen kann? Ich habe das alleinige Sorgerecht und er ist ja nur ihr Ex-Stiefvater. Ein Recht auf irgendetwas hat er doch nicht?
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Zwischen deinem Ex und deiner Tochter besteht komplett unstrittig eine sozial-familiäre Bindung. Immerhin hat er sieben Jahre lang mit ihr in einem Haushalt gelebt und übt bis heute die Vater-Rolle aus.
Demnach könnte ein Umgangsrecht bestehen, wenn das "dem Wohl des Kindes dient". Dies zu beurteilen ist Aufgabe eines Gerichts.
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Das mag sein, kann ich als der Distanz aber nicht beurteilen.
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Wenn ihr nicht verheiratet gewesen seid, hat er kein Umgangsrecht. Ward ihr verheiratet zählt er wirklich rechtlich hier als Stiefvater mit einem eventuellen (!) einklagbaren Umgangsrecht, weil er nach längerer häuslicher Gemeinschaft z uden wichtigen Bezugspersonen zählt. Sowas wird aber nur zugestanden wenn der Umgang FÖRDERLICH ist...hier ja wohl scheinbar nicht.
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Nein. Stiefeltern können genauso wie Großeltern oder Tanten/Onkel ein Recht auf Umgang haben. Stichwort ist "Bezugsperson". Es geht nicht einfach nur nach leiblich/adoptiert. Ein etwaiges Recht müsste man sich zwar einklagen, aber das ist alles andere als Unsinn
Das stimmt so nicht. Von den 7 Jahren Beziehung, haben wir gerade mal ein Dreiviertel Jahr zusammengelebt. Er hat sie also nur am Wochenende gesehen. Als er hier gewohnt hat, war er von Mittags bis Spätabends arbeiten.. also hatte sie damals nicht wirklich etwas von ihm. Er macht erst einen auf Super-Daddy, seit meiner Trennung.