Betreibungen in der Schweiz im neuen Kanton?

2 Antworten

Das ist richtig, ja.


arcana91 
Beitragsersteller
 30.01.2020, 16:13

Gilt das auch bei Halbkantone? z.B. Basel-Land und Basel-Stadt?

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SarahSchweiz  30.01.2020, 16:17
@arcana91

Ja, ebenfalls.

Was ich dir aber nicht genau sagen kann: Solltest du beispielsweise im Kanton X eine Betreibung am Laufen haben und im Kanton Y eine Wohnung suchen (also noch keine Wohnung haben, sondern den Umzug planst), dann wirst du meines Wissens den Registerauszug deines aktuellen Wohnortes vorlegen müssen, an welchem du zur Zeit gemeldet bist - wenn DORT eine Betreibung läuft, dann wird das mit der Wohnung schwer.

Umgehen kann man das, wenn man als Untermieter wohnhaft ist, sich dann im neuen Kanton anmeldet und DANN einen Auszug bestellt - dann gilt der neue Auszug.

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Salue

Im Moment ist es noch so. Es sind aber parlamentarische Bestrebungen im Gange, dies zu ändern.

Vorsichtige Vermieter verlangen in der Regel bei Zuzügern aus anderen Kantonen ebenfalls eine Betreibungsregisterauszug aus dem vorherigen Wohnkanton.

Bei Halbkantonen weiss ich nicht, wie weit der Datenaustausch geht.

Tellensohn