Betreibungen in der Schweiz im neuen Kanton?
Hallo Zusammen
Stimmt das, dass wenn ich in ein neuen Kanton ziehe und ich dort keine Betreibungen habe, der Betreibungsauszug leer ist?
2 Antworten
Das ist richtig, ja.
Ja, ebenfalls.
Was ich dir aber nicht genau sagen kann: Solltest du beispielsweise im Kanton X eine Betreibung am Laufen haben und im Kanton Y eine Wohnung suchen (also noch keine Wohnung haben, sondern den Umzug planst), dann wirst du meines Wissens den Registerauszug deines aktuellen Wohnortes vorlegen müssen, an welchem du zur Zeit gemeldet bist - wenn DORT eine Betreibung läuft, dann wird das mit der Wohnung schwer.
Umgehen kann man das, wenn man als Untermieter wohnhaft ist, sich dann im neuen Kanton anmeldet und DANN einen Auszug bestellt - dann gilt der neue Auszug.
Salue
Im Moment ist es noch so. Es sind aber parlamentarische Bestrebungen im Gange, dies zu ändern.
Vorsichtige Vermieter verlangen in der Regel bei Zuzügern aus anderen Kantonen ebenfalls eine Betreibungsregisterauszug aus dem vorherigen Wohnkanton.
Bei Halbkantonen weiss ich nicht, wie weit der Datenaustausch geht.
Tellensohn
Gilt das auch bei Halbkantone? z.B. Basel-Land und Basel-Stadt?