Besitzerwechsel und Schlschtpferd/nicht Schlachtpferd?

4 Antworten

Pflicht ist es glaube ich nicht, solange man die Eigentumsurkunde hat. Umfragen lassen würde ich mich trotzdem immer.

Nun, ein Schlachtpferd darf nicht jedes Medikament bekommen. Das kann aber meines Wissens nach durch den Tierarzt schlicht umgetragen werden im Pass. Kreuz setzen, stempel drauf und fertig. Andersherum ist das schwieriger.

Hibten im Equidenpass gibt es die Möglichkeit, die entsprechenden Medikamente, die bei Schlachtpferden wichtig sind, zu dokumentieren. So kenne ich es grob - allerdings aus Deutschland. Habe gerade erst gesehen, dass der Link vom OEPS ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

GoldenFireWolf 
Beitragsersteller
 27.09.2018, 06:07

Ok danke für deine Antwort.

Und wenn ich jetzt den besitzerwechsel bei dem Formular im PDF bei dem link beantrage kann ich da gleich nicht Schlachtfeld eintragen? Oder muss ich es so übertragen wie es jetzt im Pass steht?

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Punkgirl512  27.09.2018, 12:20
@GoldenFireWolf

Puh, keine Ahnung - in Deutschland kann das der Tierarzt umtragen, aber in Ö? Weiß ich nicht, sorry.

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Das Bestandsbuch muss ein tierhaltender Landwirt über jedes Tier führen, das auf seinem Hof lebt. Bei Pensionspferdehaltung ein ganz schöner Act, wie Du Dir vorstellen kannst, weil er jede Medikation jedes Pferdes eintragen muss. Früher war das wirklich ein Buch mit einer Auflistung aller Tiere und darin sind die Medikationen eingetragen worden. Heute gibt es Software für das Bestandsbuch. Aber wenn ein Pferdebesitzer zu seinem Pferd im Pensionsstall den Tierarzt holt und man ihn am nächsten Tag fragt, was denn war, weiß der meist noch "hat ein Medikament bekommen" und kann nicht mal sagen, welchen Wirkstoff in welcher Dosierung. Eigentlich müsste er das seinem Pensionsstallbetreiber aber sagen, dass er das eintragen kann. Was den Pferdepensionsbetrieb davon freispricht, über jedes anwesende Tier so Buch zu führen, sind die Equidenpässe, die zeigen, dass kein einziges Schlachttier dabei ist.

Und ja, das trägt der Pferdebesitzer hinten mit nicht radierbarem Stift in den Equidenpass ein und darin bleibt es als lebenslange Entscheidung. Bei uns ist es drin, denn egal, wodurch, wann und wie unsere Pferde mal zu Tode kommen: Verzehren dürfte man sowieso nur gesunde Tiere - und die nutzt man ja gerne weiter, egal, wie man zum Tier steht. Es sei denn, man hält die Tiere gezielt zur Schlachtung mit Verzehr, aber dann stehen sie kaum in einer Pensionspferdehaltung. Da sind doch eher Tiere, die anders genutzt werden, aufgestallt.

Umschreiben würde ich mir immer, bei jedem Tier, grundsätzlich gönnen, selbst, wenn es die Pflicht dazu nicht gibt. Dann ist es einfach eindeutig. Wenn ich mit dem Pass irgendwo unterwegs bin, meinen Ausweis habe ich doch auch bei mir, bin ich sofort als Eigentümer eindeutig auszuweisen. Egal, ob unterwegs was passiert oder ich ein Tier in die Klinik fahren muss und man die Entscheidung über Medikation oder Euthanasie dem Eigentümer überlassen möchte oder ob grade - um einen anderen Fall zu konstruieren - irgendwo ein Pferd vermisst wird, das meinem ähnlich sieht und man Hänger kontrolliert, die Pferde transportieren, um möglichen Diebstahl aufzuklären, oder, oder, oder. Oder ob gewerbliche, aber nicht korrekt angemeldete Tiertransporte gefunden werden sollen: Wer gewerblich Tiere transportiert, braucht z.B. einen entsprechenden Sachkundenachweis und manche vermeiden sowas abzulegen, indem sie jede Fahrt als Privatfahrt deklarieren. Denen kommt man aber auch drauf, indem man in Stichproben Hänger und Transporter raus zieht und bei den Eigentümern der Tiere nachfragt ... Wenn man jederzeit nachweisen kann, man heißt xy und dieses Tier gehört xy, spart man sich doch ein paar "Umwege". Nicht nur beim Transport, aber vom Transport bekomme ich das am häufigsten erzählt und da war war schon ärgerlich für Pferdehalterkollegen, die zu spät zum Kurs gekommen sind, weil sie länger aufgehalten wurden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Durchgenend Pferdeerfahrung seit 1981

PeppysGirl  28.09.2018, 09:04

Genau aus den Gründen nehme ich als Stallbetreiber gar keine Schlachtpferde mehr auf ;-)

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Baroque  28.09.2018, 09:20
@PeppysGirl

D.h. Du lehnst die noch vor der Tür ab, wenn Du den Equidenpass siehst und da steht was anderes drin und sie sind nicht tatsächlich an Ort und Stelle bereit umzuschreiben?

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PeppysGirl  28.09.2018, 10:45
@Baroque

Ich frage schon bei der Boxenanfrage ob es sich bei den Pferden um als Schlachtpferde eingetragene handelt. Wenn die Besitzer dann ja sagen und nicht bereit sind das Pferd umzuschreiben dann teile ich ihnen mit dass ich leider keine Schlachtpferde aufnehme weil ich mich nicht dafür verantwortlich machen will was die Dokumentationspflicht der Medikamentengabe etc. angeht. Genauso wie ich übrigens keine Pferde mehr aufnehme die 24h in die Box sollen.

In meinem Einstellvertrag steht auch ein Passus dazu drin dass der Besitzer erklärt dass das Pferd nicht zur Schlachtung bestimmt ist und das im Equidenpass auch so dokumentiert sein muss.

Bisher hatte ich auch tatsächlich nur einen Fall wo die Dame wirklich vor hatte ihr Pferd zu schlachten falls es mal aufgrund Verletzung, Krankheit etc. nötig werden sollte. Die war allerdings auch von der Persönlichkeit etwas seltsam, sodass ich sowieso nicht sicher war ob sie in unsre Stallgemeinschaft gepasst hätte.

Alle anderen waren sich der Bedeutung der Kennzeichnung Schlachtpferd meistens überhaupt nicht bewusst und haben dann auch vor bzw. bei Einzug die Pferde umschreiben lassen.

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Baroque  28.09.2018, 11:49
@PeppysGirl

Ah, ich wäre bei vielen Pferdebesitzern, die ich kenne, fast davon ausgegangen, dass die das einfach mal schnell behaupten und dann doch keine Maßnahmen ergreifen. Die sagen ja auch, dass ihr Pferd unbedingt in der Herde raus soll, wenn sie sich um einen Boxenplatz bewerben und dann darf das Tier plötzlich wochenlang gar nicht raus oder nur alleine, weil der Tierarzt das angeblich so gesagt hat ... das geht so lange, bis die Stallbesitzer, von denen ich mitbekomme, dass denen das so gesagt wird, den Tierarzt sprechen wollen und dann wird halt gekündigt und woanders das Spiel durchgezogen, damit das Tier in der Box bleibt oder auf Einzelkoppel geht. Entsprechend trau ich einfach keinem weiter, als ich ihn werfen kann.

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PeppysGirl  28.09.2018, 11:59
@Baroque

Deshalb gehe ich da auf Nr. sicher und lass mir das unterschreiben. Ohne vorher unterzeichneten Vertrag lasse ich bei mir auf dem Hof auch kein neues Pferd ausladen. Manche mögen das vll. kleinlich finden aber ich habe da einfach schon eine Menge erlebt und keine Lust mir dann wegen solchen Sachen Streitigkeiten einzuhandeln. Wem es nicht passt der muss ja nicht unterschreiben und kann sich gern anderweitig umsehen ;-)

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Baroque  28.09.2018, 13:23
@PeppysGirl

Unterschreiben tun die viel ... da erlebe ich echt Dinge, dass man auch schriftlich bestätigtes nachkontrollieren muss. Wär ich Jurist, würde ich dazu glaub extra Serviceleistungen anbieten, das könnt eine eigene Nische ergeben. So bin ich immer nur Mithörer und -Erzähler bei meinen Stallbetreiber-Kunden und -Freunden ;-)

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Als Eigentumsnachweis gilt die Eigentumsurkunde des Pferdes - nicht der Pass. Daher ist es nicht unbedingt Pflicht den Besitzerwechsel eintragen zu lassen, allerdings würde ich persönlich es trotzdem immer machen, dann bist du einfach auf der sicheren Seite... Wenn du vorhast Turniere zu gehen dann müsstest du es sowieso ändern lassen.

Ich als Stallbetreiber nehme bei mir keine Pferde mehr an die als Schlachtpferde geführt sind - ganz einfach deshalb weil ich mir die harten Vorschriften bzgl. Dokumentationspflichten usw. nicht antun möchte. Ich hatte einmal so einen Fall hier und habe auf den Aufwand keine Lust mehr. Es ist also immens wichtig, den Stallbetreiber darüber zu informieren, solltest du dich dafür entscheiden das Pferd als Schlachtpferd weiter zu führen.

Für Dich als Pferdebesitzer hat die Schlachtpferdeeintragung eigentlich auch nur Nachteile - du kannst nicht jedes Medikament einfach so geben sondern musst immer erst nachforschen ob das nun für Schlachttiere zugelassen ist oder nicht und die Gabe entsprechend dokumentieren (lassen). Wenns im Notfall mal schnell gehen muss ist das kein Spaß wenn der TA erst rumtelefonieren muss wo er denn nun das richtige Medikament herbekommt weil er vll. gerade nur welche dabeihat die dein Pferd nicht bekommen darf, mal abgesehen von den preislichen Unterschieden.

Wenn du also nicht vor hast dein Pferd zu essen dann würde ich dir dringend raten es zum "Nicht-Schlachtpferd" umtragen zu lassen. Hier in D kannst du das ganz einfach durch jeden Tierarzt ändern lassen - ihr setzt gemeinsam das Kreuz bei "nicht zur Schlachtung bestimmt" im Pass, unterschreibt beide und gut ist. Ob das in Ö anders ist, weiß ich leider nicht, sicherlich kann dir der OEPS da aber telefonisch schnell weiterhelfen und dir sagen was du dafür tun musst.


GoldenFireWolf 
Beitragsersteller
 28.09.2018, 10:02

Ok vielen dank für die antwort.

Ich dachte dass man das vllt unter der pdf machen kann, zu der ich den link angegeben habe. Also da wo man auch den besitzerwechsel machen kann.

Wäre das da möglich?

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PeppysGirl  01.10.2018, 08:11
@GoldenFireWolf

Das scheint so zu funktionieren, ja. Um auf Nr. sicher zu gehen würde ich aber evtl. an deiner Stelle einfach vorher nochmal kurz bei denen anrufen und mich rückversichern dass es bei euch in Ö reicht, den Pass plus das Formular einzuschicken und da nicht noch zusätzlich ein TA unterzeichnen muss wie es bei uns in D der Fall ist.

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Als ich mein Pferd kaufte, war es auch noch "Schlachtpferd." Da alsbald die Impfung fällig war, hat meine TÄ es gleich als Nicht-Schlachtpferd" eingetragen. Sie hat mich gar nicht erst gefragt, aber sie kannte mich ja gut und ihr war klar, dass ich das auch so wollte.

Meine TÄ hat mal im Stall einen Vortragsabend über das neue Lebensmittelgesetz bez. Pferden gehalten. Mir haben die Ohren geschlackert bei all den Vorschriften, die sie einhalten muss. Nicht nur müssen viele/die Medikamente genauestens dokumentiert werden. Sie muss auch nicht verbrauchte Medikamente wieder einkassieren. Ich habe z.B. von einem leichten Husten meines Pferdes noch eine halbe Dose Sputo übrig gehabt. Wunderbar, kann man dann für den nächsten Husten benutzen. Aber bei einem Schlachtpferd hätte die TÄ diese halbe Dose zurückverlangen müssen....etc...etc...etc....

Sie sagte, wegen des Riesenaufwandes würden viele Tierärzte und viele Kliniken dazu übergehen, Schlachtpferde gar nicht mehr zu behandeln. Da allerdings die Umwidmung völlig unbürokratisch ist, kann man das - Im Falle des Falles - auch sofort erledigen, wenn der TA kommen muss.

Ich habe mein Pferd erst sechs Jahre später auf mich umtragen lassen. Beim Araberverband. Ich reite keine Turniere, ich gehe mit meiner Stute auf keine Zuchtshow und ich habe sie auch als Zuchtstute beim Araberverband wieder austragen lassen, da ich nicht züchte. Irgendwie war mir das immer durchgegangen, dass da immer noch die Züchterin in den Papieren als Eigentümerin stand. Mir war es auch unbehaglich, die Unterlagen meiner Stute zum Verband zu schicken . Wenn die nämlich verloren gehen, ist es sehr schwer, neue Papiere zu bekommen. Meine Stute als Vollblutaraberin hat ja kein Brandzeichen und ist als älteres Pferd auch nicht gechippt. Bei verlorenen Papieren könnte theoretisch jeder Besitzer eines weißen, araberähnlichen Endmaßponies ankommen....
Aber irgendwann habe ich es dann doch gemacht.