Beschäftigungsverbot?
Hallo,
Bekommt man wenn man schwanger ist und über ein Pflegedienst als Hauswirtschaftlerin angestellt ist ein Beschäftigungsverbot?
4 Antworten
Nein, nicht ohne Weiteres. Es muss eine betriebliche Gefährdungsbeurteilung vorliegen und die muss der Arbeitgeber mit dir durchgehen, um festzustellen, welche Tätigkeiten du besser nicht mehr ausübst und welche ggf. an deren Stelle treten können.
Ja es ist gesetzlich vorgeschrieben:
Absolutes Beschäftigungsverbot während und nach der Schwangerschaft - ab 6 Wochen vor dem mutmaßlichen Entbindungstermin, bis 8 Wochen nach der Entbindung.
Finanziell brauchst du dir keine Sorgen zu machen: Du erhälst während des Beschäftigungsverbots vollen Lohn - sogen. "Mutterschutzlohn".
Was du beschreibst nennt sich mutterschutz und hat mit einem Beschäftigungsverbot nichts zu tun.
Nicht automatisch
Alle Arbeitgeber sind verpflichtet, für sich eine Risikobeurteilung/ Gefährdungsanalyse durchzuführen und demnach zu bestimmen, inwiefern ihr Arbeitsplatz Schwangerentauglich ist. Inzwischen sind die wenigsten Betriebe so, dass sie schwangere nicht beschäftigen können.
Als Hauswirtschafterin sehe ich nicht unbedingt einen Grund, warum du gefährdet sein solltest. Ausgeschlossen ist es abern icht.
Ansonsten kann noch der Arzt ein BV aussprechen, aber nur, wenn du ein Risikoschwangerschaft hast, also gesundheitliche Einschränkungen.
Es kann passieren, daß Du keinen Schichtdienst und keinen Außendienst mehr machen darfst. Eine Bekannte von mir, die als Polizistin arbeitet, dürfte während der Schwangerschaft nur noch im Innendienst arbeiten, ebenso Zugbegleiterinnen.
Ok das ist ein ambulanter Pflegedienst und hab immer mit den Patienten zu tun und muss z.b auch Einkäufe erledigen oder Arztfahrten mit den Patienten machen.