Berufsschulpflichtig?

2 Antworten

Berufsschulpflichtig bist Du, wenn Du a) noch keine 18 bist und die Regelschule beendet hast oder b) sobald Du eine Ausbildung beginnst oder Du bist wieder schulpflichtig wenn Du eine weiterführende Schule besuchst. b) trifft auch zu, wenn Du älter als 18 bist.

Daraus folgt, wenn Du bereits vor dem Ende dieses Schuljahres 18 warst, unterliegst Du nach diesem Schuljahr nicht mehr der Schulpflicht. Der Begriff «Schulpflicht» bezieht sich auch auf die Berufsschule.

Das gilt für die allermeisten Bundesländer.

Gruß Matti

Falls du aus Bayern kommst und dort auf die Realschule gegangen bist, bist du laut Artikel 39 Absatz 3 nicht berufsschulpflichtig, weil du deine Mittlere Reife erlangt hast.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-39

In der Zwichenzeit könntest du ein FSJ machen oder dir einen Nebenjob suchen, damit du keine Lücke im Lebenslauf hast :)

Vielleicht kannst du das FSJ in der FOS als Jahrespraktikum (Ein Jahrespraktikum in der 11. Klasse ist Pflicht) anrechnen lassen und kannst direkt in die 12. Klasse einsteigen :)