Mit 18 Schule verlassen?

6 Antworten

Natürlich stimmt das, sie hat sich die Paragraphen ja nicht ausgedacht. Du hast die Freiheit, Dich zu bilden. Ab mit Dir in die Schule.

Sie hat recht. Du kannst aber zur Schulaufsichtsbehörde gehen und dort dich Freistellen lassen. Steht doch alles drin.

Ja, bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem man das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.

Ist doch eigentlich eine ganz nette Lehrerin.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium der Rechtswissenschaft

Deine Schulpflicht endet erst, wenn das Schuljahr abgelaufen ist, da du gerade erst 18 Jahre alt geworden bist.

Steht auch so im Absatz 3.

Alternativ kannst du eine Berufsausbildung beginnen, dann bist du davon befreit. Solange bleibst du allerdings Schulpflichtig.

emesvau