Bekommt man Kindergeld auch ohne Vaterschaftsanerkennung?
Hallo, nochmal konkreter zu meiner Frage oben. Im Kindergeldantrag muss man unter Punkt 2 das Kindschaftsverhältnis zu anderen Personen angeben. Da wir noch keine Vaterschaftsanerkennung gemacht haben, soll ich den Vater da trotzdem eintragen? Oder ist das für das Kindergeld eigentlich nicht relevant. Oder soll ich hin schreiben, das noch keine Vaterschaftsanerkennung erfolgt ist.
Was hast du denn bei der Geburt angegeben ?
Es steht kein Vater in der Geburtsurkunde. Die Geburtsurkunde ist schon bei der Familienkasse ich soll jetzt aber die Angaben im Kindergeldantrag zum anderen Elternteil ergänzen.
4 Antworten
wenn Du nicht weißt wer der Vater ist, bzw. es noch ungeklärt ist, dann kannst du auch keinen angeben.
Bei einem "außerehelich" geborenen Kind, kannst Du das KG auch alleine beantragen - ohne Nennung des Kindsvaters.
Sollte in der Geburtsurkunde kein Vater angegeben sein und es keine nachträgliche Anerkennung der Vaterschaft gegeben haben, kannst du den Part auslassen und musst keinen Namen eintragen.
Den Namen eintragen. Er wird ja wohl auch in der Geburtsurkunde stehen
Er steht nicht in der Geburtsurkunde