Nachts am Bahnhof pennen wegen Verspätung der Bahn
Hallo,
Man bekommt ja wenn sein Zug eine Stunde zu spät ist oder auch bei manchen anderen Sachen eine Entschädigung von der Bahn. Da ich aus Beruflichen Gründen oft sehr spät fahren muss und auf meiner Strecke die Züge nicht sehr häufig und auch Abends nicht mehr sehr lange fahren, jetzt meine Frage: Wenn ich meinen letzten Zug verpasse, weil der Zug davor Verspätung hatte (die Bahn dann also Schuld wäre) und ich darum die Nacht an einem fremden Bahnhof verbringen müsste, da der nächste Zug erst wieder 5 Uhr morgens fährt, bekomme ich dann auch eine Entschädigung von der Bahn?? Ist mir bis jetzt einmal passiert und es ist nicht grad cool.
danke für die Hilfe!!!
3 Antworten
Solltest du den letzten Zug vor Betriebsschluss wegen der Bahn verpassen, hast du zunächst das Recht auf ein Taxi zu deinem Reiseziel. Sollte dein Reiseziel so weit entfernt sein, dass die Taxikosten 80€ übersteigen, wird abgewogen ob es für die Bahn nicht billiger ist, dir ein angemessenes Hotel zu stellen. Dies entscheiden im Einzelfall die Kollegen im Informationszentrum bzw. der Zugführer (nicht der Lokführer!).
Gruß
Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielort von mindestens 60 Minuten und einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr, hat der Fahrgast das Recht, ein anderes Verkehrsmittel zu nutzen (z.B. Bus oder Taxi). Die Kosten hierfür werden bis maximal 80 EUR erstattet.
Dies gilt ebenfalls bei Ausfall eines Zuges, sofern es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und der Zielbahnhof ohne die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreicht werden kann.
Wird aufgrund eines Zugausfalls oder einer Verspätung eine Übernachtung erforderlich und ist die Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht zumutbar, werden dem Fahrgast angemessene Übernachtungskosten erstattet.
Stellt die Eisenbahn dem Fahrgast das andere Verkehrsmittel bzw. eine erforderliche Übernachtung unentgeltlich zur Verfügung, hat dies grundsätzlich Vorrang vor selbst organisierten Alternativen.
Die DB ist durch "Fahrgastrechte-Verordnung (EG) NR. 1371/2007" zu diesen Erstattungen verpflichtet. Die Erstattung ist zu erst bei der DB geltend zu machen, sollte es Missverständnisse geben, kann das Eisenbahn Bundesamt als Aufsichtsbehörde und Vermittler eingeschaltet werden.
http://www.bahn.de/p/view/service/fahrgastrechte/nationale_regelungen.shtml
Gruß
Natürlich nicht!! Du musst ja nicht am Bahnhof pennen! Für was willst du dann eine Entschädigung? Du kannst gefälligst PÜNKTLICH am Bahnhof sein dann verpasst du keinen Zug und musst nicht am Bahnhof pennen! Nimm einfach eine Bahn früher dann verpasst du auch nicht den Zug!
ich glaube du hast die frage nicht verstanden.... er fährt von arbeit nach hause und muss umsteigen... wenn sein 1. zug später ist, dann kann es sein das er den 2. nicht erwischt. wenn man zu einer bestimmten uhrzeit feierabend hat kann man nicht 1 bahn eher fahren...
Da würde ich auf einer Übernachtung im Hotel bestehen.
Alles klar danke und das ist von der Bahn auch so gesetzlich festgelegt, also dass die das mit dem Taxi wirklich machen müssen??