Bekommen Bürgergeldempfänger neben einer Befreiung von der GEZ-Gebühr auch einen Telefon/Internetzugang vom Amt gezahlt?

7 Antworten

Von Experte Test1ccount123 bestätigt

GEZ bekommt niemand bezahlt, man wird stattdessen von der Entrichtung der Gebühr befreit.

Die Kosten für Telefon und Internet sind den Angaben nach (10 Sekunden Google Suche) bereits im Regelsatz enthalten. Demnach gibt es hierfür keine zusätzlichen Beträge.

Von dem Rundfunkbeitrag kann man sich auf Antrag beim Rundfunkservice befreien lassen.

Alles andere muss man aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt oder eigenem Einkommen selber zahlen.

Es sind also im Regelbedarf entsprechende Anteile für diese Sachen enthalten, der Abschlag für normalen Haushaltsstrom muss man auch aus dem Regelbedarf selber zahlen.

Bürgergeldempfänger können sich auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Schon da zahlt niemand für dich, außer letztlich die Gemeinschaft der Beitragszahler.

Die Kosten für Telefon und Internet werden durch den Regelsatz des Bürgergelds abgedeckt, so dass du dafür weder zusätzlich Geld bekommst noch davon befreit wirst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

2desmond 
Beitragsersteller
 11.06.2024, 12:15

danke

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Du kannst die Anteile von Bürgergeld zwar aufschlüsseln und 50, 33 für Post und Telekommunikation klingt nicht nach wenig aber wenn du dann siehst dass für Nahrung zb 195,35 veranschlagt sind kannst du dir ausrechnen, dass man sich nicht wirklich Luxus wie Internet leisten kann wenn man sich vernünftig ernähren und nicht nackt rumlaufen will.

Auf dem Papier bekommt ein Bürgergeldempfänger Geld für Internet, ja.

Nahrung, alkoholfreie Getränke 34,70 % 195,35 €

Freizeit, Unterhaltung, Kultur 9,76 % 54,92 €

Verkehr 8,97 % 50,49 €

Post und Telekommunikation 8,94 % 50,33 €

Wohnen, Energie (Strom), Wohninstandhaltung 8,84b% 47,71 €

Bekleidung, Schuhe 8,30b% 46,71 €

Andere Waren und Dienstleistungen 7,98b% 44,93 €

Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände 6,09b% 34,28 €

Gesundheitspflege 3,82b% 21,48 €

Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen 2,61b% 14,70 €

Bildung 0,36b% 2,03 €

Summe 100 % 563 €


2desmond 
Beitragsersteller
 11.06.2024, 13:12

Endlich mal eine sachverständige Antwort.

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Nein.

Alles was Telekommunikation und Strom angeht musst du selber zahlen.

Und für die Befreiung der Gebühr musst du selber tätig werden.