Beim Kindergeldzuschuss zählt Taschengeld also Geldersatzleistungen dazu, also als Gehalt?

2 Antworten

Ja das wird als "Einkünfte" angerechnet.

Teile die Änderung der Familienkasse papierschriftlich mit.

Die Geldersatzleistung für Unterkunft, etc. sollte meiner Meinung nach nicht berücksichtig werden, da sie grundsätzlich ein Kostenersatz ist.

Wohnt die Tochter nicht mehr zu Hause?

Die 330 € "Taschengeld" dürften als Aufwandsentschädigung gezahlt werden. Inwiefern diese von der Familienkasse berücksichtigt werden, weiß ich nicht.