Unterhalt weiter bezahlen gerecht?
Findet ihr Männer, die eine Tochter oder ein Sohn habt, es für richtig Unterhalt für die Tochter oder den Sohn Unterhalt zu bezahlen wenn diese ü18 sind und aus der Schule sind aber keine Lehrstelle finden oder suchen? Eigentlich ist doch das Arbeitsamt dafür zuständig. oder nicht?
So wird doch die Faulheit unterstützt. Ich muss wenn sich meine Tochter/Sohn nicht bemüht eine Lehrstelle zu suchen für sie/ihn den Unterhalt bezahlen den sie/er vom Arbeitsamt als Arbeitslosengeld bekommen würde bis sie/er 25 ist.
Im Moment bekommt sie/er jeden Monat von mir etwa 590,-Euro bis sie/er 25 ist. Mir bleiben von meinem Gehalt 1450,-Euro. Bekomme ich mehr Gehalt, muss ich sogar noch mehr bezahlen. Findet ihr das gerecht?
10 Antworten
Eltern haben sowas wie eine Unterstützungspflicht bis die Kinder selbst "zurechtkommen" ODER 25 Jahre alt werden (zumindest der letzte Stand von dem ich weiß). Das gilt natürlich auch für Alimente. Man kann auch anonym beim Jugendamt anrufen und das erfragen btw.
Du kannst die Unterhaltszahlungen einstellen, weil das volljährige Kind sich nicht in einer Ausbildung befindet und absehbar auch nicht sein wird.
Wenn in 5 Monaten ein Studium oder eine Ausbildung beginnt kannst du die Zahlungen jetzt nicht einstellen.
Meine eigenen Erfahrungen.
Ich war bereits bei einem Anwalt, ich gebe dir recht. Er hat gesagt ich soll die Zahlung sofort einstellen.
Ich danke dir.
Mein Chef hat gesagt er stellt sie/ihn gern ein. Sie/er würde von ihm den Führerschein und ein Auto bezahlt bekommen. Sie/er hat abgelehnt obwohl es die Lehrstelle wäre die sie/er sucht.
Dann kannst du die Zahlungen sofort einstellen.
Wenn das volljährige Kind sich nicht in Schul-oder Berufsausbildung befindet oder in einem angemessenen Zeitraum zwischen zwei Ausbildungen, wie z.B. Schule und Studium oder Schule und Berufsausbildung, dann entfällt die Unterhaltspflicht.
Im Moment bekommt sie/er jeden Monat von mir etwa 590,-Euro bis sie/er 25 ist
Einstellen und zwar umgehend!
Und falls es einen Unterhaltstitel gibt, der über das 18.te Lebensjahr hinaus geht, dann das Original vom Kind zurück fordern und dem volljährigen Kind unmissverständlich klar machen, dass man ansonsten den Rechtsweg beschreiten muss, zwecks Abänderung.
Im übrigen sind ab der Volljährigkeit ohnehin BEIDE Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet, so dass eine Neuberechnung zwingend erforderlich ist. Das volljährige Kind muss sich ab nun selbst um seine Ansprüche kümmern. Und eine Begründung für einen Anspruch sehe ich hier nicht!
Es ist nicht richtig, dass volljährige Kinder generell einen Anspruch hätten bis 25. Dese magische 25 gilt im Sozialrecht oder auch bei dem möglichen Bezug von Kindergeld, hat aber mit Unterhalt nach BGB nichts zu tun!
Es liegt also nun in deinem Interesse tätig zu werden!
Das Arbeitsamt ist im übrigen auch nicht zuständig irgendwas zu zahlen für ein "bequemes Kind".
Aber das volljährige Kind sollte sich, um zumindest den Anspruch auf Kindergeld beizubehalten, sich Ausbildung suchend oder Arbeit suchend melden.
Hat Ihr Kind keinen Ausbildungsplatz gefunden, müssen Sie nachweisen, dass sich Ihr Kind um einen Ausbildungsplatz bemüht. Wenn Ihr Kind bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist, gilt der Nachweis als erbracht.
Auch wenn Ihr Kind arbeitslos, jünger als 21 Jahre und bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitsuchend gemeldet ist, können Sie weiterhin Kindergeld erhalten.
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld/kindergeld-ab-18-jahren
Das Kindergeld ist ab 18 ohnehin voll auf de Bedarf anzurechnen, so dass dein Unterhalt den du derzeit (wohl unnötigerweise) zahlst wahrscheinlich ohnehin zu hoch ist.
Also mit "gerecht" oder nicht hat das Ganze nichts zu tun, weil du derzeit zahlst, obwohl alles dafür spricht, dass du nichts zahlen musst. Und wie gesagt, auch der andere Elternteil nun mit im Boot wäre.
Ich war bereits bei einem Anwalt, ich gebe dir recht. Er hat gesagt ich soll die Zahlung sofort einstellen.
Ich danke dir.
Dann wünsche ich dir alles Gute und hoffe im Interesse des Kindes, dass es doch noch die Kurve kriegt.
Nein, gerecht ist es nicht, aber die Folge des Kinderwunsches. Ohne Ausbildung keinen Unterhaltsanspruch, lediglich freiwillige Leistungen. Überweise einfach weniger, dann muß der Nachwuchs was tun.
Naja. Auch Eltern haben Unterhaltsanspruch später mal wenns sein muss. Das System "Familie" sorgt füreinander bzw. es wird dafür gesorgt, dass keiner so einfach untergeht. Ich sehe das eher als sowas wie ein 2. Sozialsystem.
Nein.Dasein und unterstützen ein Leben lang,aber das Kind muss schon mitmachen.Woran liegt es?Schau mal genau hin.Faulheit oder Unbegabtheit,Stellen nicht da am Ort?Viellicht braucht er nur einen Schubbs.
Mein Chef hat gesagt er stellt sie/ihn gern ein. Sie/er würde von ihm den Führerschein und ein Auto bezahlt bekommen. Sie/er hat abgelehnt obwohl es die Lehrstelle wäre die sie/er sucht.
Woran liegt es?Führe ein intensives Gespräch und berede auch die Lebenskosten,an die man sich beteiligen könnte.An das Positive der Arbeit,dass man was schafft und es Spass machen kann.
Ich würde auch auf keinen Fall mit meinem Vater zusammenarbeiten wollen. Ich kenne jetzt den Grund deines Kindes nicht aber mir fallen da einige ein.
Seltsam, was war denn der Grund für die Ablehnung ?
Sie/er muss nicht mit mir zusammen arbeiten. Sie wäre in dier Hauptfiliale wo alle Lehrlinge anfangen. Sie/er hätte kein beruflichen Kontakt zu mir, zumal ihr/sein Ausbildungsweg mit meinem Beruf nichts zu tun hätte. Einzelhandelskaufmann/Frau. Ich bin Mechaniker.
Wie gesagt - es könnte Gründe geben. Was genau ist weiß ich halt nicht.
Ich behaupte, arbeitsfaul weil vom Vater kommt ja das Geld. Da kann man im Bett liegen bis Mittags und den restlichen Tag am Computer spielen und Abends auf Tour gehen.
So einfach isses nicht. Erkundige dich beim Jugendamt was genau deine Pflichten sind. Rumweinen hilft halt nichts und ändert nichts. Erkundige dich.
Sie/er ist ü18, da hat das Jugendamt nichts mehr zu sagen. Das Jugendamt ist raus. Jetzt ist das Arbeitsamt zuständig. Ein Anwalt kann ich mir nicht leisten. Eine Prozesskostenhilfe bekomme ich nicht weil mein gesammtes Nettoeinkommen gerechnet wird und nicht nur das was mir bleibt nachdem das Arbeitsamt den Teil abgeschöpft hat.
Man sollte gegen sein Kind auch nicht mit Anwalt und Amt agieren.So wütend man auch sein mag.Kläre das mit ihm(dem Kind)und sprich deutliche,bestimmende Worte.Es muss dies und das.Hilf ihm,werde niemals sein Feind,sonst verlierst Du es.
Ich hab schon verloren. Ruf ich an werd ich weg geklickt, Whatsapp bin ich geblockt. Die Mutter leitet meine Nachrichten nicht weiter.
Dann gibt es nur eines.Geh hin und rede mit ihm.Halte ich sowieso mehr von.Mit viel Zeit und Geduld.
Hingehen ohne Ansage vorab.
Mit dem Alter hat das nichts zu tun!
Und eine Unterhaltspflicht besteht nicht, wenn das volljährige Kind sich nicht in Ausbildung befindet bzw. in einem angemessenen Zeitraum zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.