Unterhalt weiter bezahlen gerecht?

10 Antworten

Eltern haben sowas wie eine Unterstützungspflicht bis die Kinder selbst "zurechtkommen" ODER 25 Jahre alt werden (zumindest der letzte Stand von dem ich weiß). Das gilt natürlich auch für Alimente. Man kann auch anonym beim Jugendamt anrufen und das erfragen btw.


Kessie1  05.02.2025, 09:23

Mit dem Alter hat das nichts zu tun!

Und eine Unterhaltspflicht besteht nicht, wenn das volljährige Kind sich nicht in Ausbildung befindet bzw. in einem angemessenen Zeitraum zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.

Kitharea  05.02.2025, 09:26
@Kessie1

wurd schon ausdiskutiert ne stunde bevor du das hier geschrieben hast

Kessie1  05.02.2025, 14:51
@Kitharea

Danke für den Hinweis. Nur so ganz "ausdiskutiert" schien es mir nicht in Bezug auf die Verpflichtung.

Aber nun haben wir es ja, dass in diesem Fall kein Anspruch besteht.

Oponn  05.02.2025, 07:58
(zumindest der letzte Stand von dem ich weiß)

Der ist nicht korrekt.

Kitharea  05.02.2025, 08:02
@Oponn

"(zumindest der letzte Stand von dem ich weiß)" der Satz kann per se nicht falsch sein. Woher willst du wissen, welchen letzten Stand ich hab?

Kitharea  05.02.2025, 08:06
@Oponn

Was richtig ist, ist dass es keine Altersbegrenzung im eigentlichen Sinne gibt. Sondern bis das Kind selbsterhaltungsfähig ist.

Oponn  05.02.2025, 08:08
@Kitharea

Dein Stand ist nicht korrekt. Das ist, was ich sage.

Oponn  05.02.2025, 08:08
@Kitharea

Und auch eben nur, so lange das Kind sich in Ausbildung befindet.

Kitharea  05.02.2025, 08:09
@Oponn

Streitfrage wirds dann halt wie hier wenn das Kind Ausbildungen aktiv ablehnt. Soweit ich weiß ist es nicht so, dass Eltern auf ewig zahlen müssen nur weil die Kinder nichts tun.

Du kannst die Unterhaltszahlungen einstellen, weil das volljährige Kind sich nicht in einer Ausbildung befindet und absehbar auch nicht sein wird.

Wenn in 5 Monaten ein Studium oder eine Ausbildung beginnt kannst du die Zahlungen jetzt nicht einstellen.

Meine eigenen Erfahrungen.


Inkognito-Nutzer   21.02.2025, 19:29

Ich war bereits bei einem Anwalt, ich gebe dir recht. Er hat gesagt ich soll die Zahlung sofort einstellen.

Ich danke dir.

Inkognito-Nutzer   05.02.2025, 07:42

Mein Chef hat gesagt er stellt sie/ihn gern ein. Sie/er würde von ihm den Führerschein und ein Auto bezahlt bekommen. Sie/er hat abgelehnt obwohl es die Lehrstelle wäre die sie/er sucht.

Wenn das volljährige Kind sich nicht in Schul-oder Berufsausbildung befindet oder in einem angemessenen Zeitraum zwischen zwei Ausbildungen, wie z.B. Schule und Studium oder Schule und Berufsausbildung, dann entfällt die Unterhaltspflicht.

Im Moment bekommt sie/er jeden Monat von mir etwa 590,-Euro bis sie/er 25 ist

Einstellen und zwar umgehend!

Und falls es einen Unterhaltstitel gibt, der über das 18.te Lebensjahr hinaus geht, dann das Original vom Kind zurück fordern und dem volljährigen Kind unmissverständlich klar machen, dass man ansonsten den Rechtsweg beschreiten muss, zwecks Abänderung.

Im übrigen sind ab der Volljährigkeit ohnehin BEIDE Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet, so dass eine Neuberechnung zwingend erforderlich ist. Das volljährige Kind muss sich ab nun selbst um seine Ansprüche kümmern. Und eine Begründung für einen Anspruch sehe ich hier nicht!

Es ist nicht richtig, dass volljährige Kinder generell einen Anspruch hätten bis 25. Dese magische 25 gilt im Sozialrecht oder auch bei dem möglichen Bezug von Kindergeld, hat aber mit Unterhalt nach BGB nichts zu tun!

Es liegt also nun in deinem Interesse tätig zu werden!

Das Arbeitsamt ist im übrigen auch nicht zuständig irgendwas zu zahlen für ein "bequemes Kind".

Aber das volljährige Kind sollte sich, um zumindest den Anspruch auf Kindergeld beizubehalten, sich Ausbildung suchend oder Arbeit suchend melden.

Hat Ihr Kind keinen Ausbildungsplatz gefunden, müssen Sie nachweisen, dass sich Ihr Kind um einen Ausbildungsplatz bemüht. Wenn Ihr Kind bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist, gilt der Nachweis als erbracht.
Auch wenn Ihr Kind arbeitslos, jünger als 21 Jahre und bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitsuchend gemeldet ist, können Sie weiterhin Kindergeld erhalten.

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld/kindergeld-ab-18-jahren

Das Kindergeld ist ab 18 ohnehin voll auf de Bedarf anzurechnen, so dass dein Unterhalt den du derzeit (wohl unnötigerweise) zahlst wahrscheinlich ohnehin zu hoch ist.

Also mit "gerecht" oder nicht hat das Ganze nichts zu tun, weil du derzeit zahlst, obwohl alles dafür spricht, dass du nichts zahlen musst. Und wie gesagt, auch der andere Elternteil nun mit im Boot wäre.

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen

Inkognito-Nutzer   21.02.2025, 19:24

Ich war bereits bei einem Anwalt, ich gebe dir recht. Er hat gesagt ich soll die Zahlung sofort einstellen.

Ich danke dir.

Inkognito-Nutzer   21.02.2025, 20:01
@Kessie1

Danke, das hoffe ich auch.

Nein, gerecht ist es nicht, aber die Folge des Kinderwunsches. Ohne Ausbildung keinen Unterhaltsanspruch, lediglich freiwillige Leistungen. Überweise einfach weniger, dann muß der Nachwuchs was tun.


Kitharea  05.02.2025, 08:17

Naja. Auch Eltern haben Unterhaltsanspruch später mal wenns sein muss. Das System "Familie" sorgt füreinander bzw. es wird dafür gesorgt, dass keiner so einfach untergeht. Ich sehe das eher als sowas wie ein 2. Sozialsystem.

Nein.Dasein und unterstützen ein Leben lang,aber das Kind muss schon mitmachen.Woran liegt es?Schau mal genau hin.Faulheit oder Unbegabtheit,Stellen nicht da am Ort?Viellicht braucht er nur einen Schubbs.


Inkognito-Nutzer   05.02.2025, 07:41

Mein Chef hat gesagt er stellt sie/ihn gern ein. Sie/er würde von ihm den Führerschein und ein Auto bezahlt bekommen. Sie/er hat abgelehnt obwohl es die Lehrstelle wäre die sie/er sucht.

Charly44216  05.02.2025, 07:46
@Inkognito-Beitragsersteller

Woran liegt es?Führe ein intensives Gespräch und berede auch die Lebenskosten,an die man sich beteiligen könnte.An das Positive der Arbeit,dass man was schafft und es Spass machen kann.

Kitharea  05.02.2025, 08:17
@Inkognito-Beitragsersteller

Ich würde auch auf keinen Fall mit meinem Vater zusammenarbeiten wollen. Ich kenne jetzt den Grund deines Kindes nicht aber mir fallen da einige ein.

Inkognito-Nutzer   05.02.2025, 10:47
@Kitharea

Sie/er muss nicht mit mir zusammen arbeiten. Sie wäre in dier Hauptfiliale wo alle Lehrlinge anfangen. Sie/er hätte kein beruflichen Kontakt zu mir, zumal ihr/sein Ausbildungsweg mit meinem Beruf nichts zu tun hätte. Einzelhandelskaufmann/Frau. Ich bin Mechaniker.

Inkognito-Nutzer   05.02.2025, 12:21
@Kitharea

Ich behaupte, arbeitsfaul weil vom Vater kommt ja das Geld. Da kann man im Bett liegen bis Mittags und den restlichen Tag am Computer spielen und Abends auf Tour gehen.

Kitharea  05.02.2025, 12:39
@Inkognito-Beitragsersteller

So einfach isses nicht. Erkundige dich beim Jugendamt was genau deine Pflichten sind. Rumweinen hilft halt nichts und ändert nichts. Erkundige dich.

Inkognito-Nutzer   05.02.2025, 19:36
@Kitharea

Sie/er ist ü18, da hat das Jugendamt nichts mehr zu sagen. Das Jugendamt ist raus. Jetzt ist das Arbeitsamt zuständig. Ein Anwalt kann ich mir nicht leisten. Eine Prozesskostenhilfe bekomme ich nicht weil mein gesammtes Nettoeinkommen gerechnet wird und nicht nur das was mir bleibt nachdem das Arbeitsamt den Teil abgeschöpft hat.

Charly44216  06.02.2025, 01:03
@Inkognito-Beitragsersteller

Man sollte gegen sein Kind auch nicht mit Anwalt und Amt agieren.So wütend man auch sein mag.Kläre das mit ihm(dem Kind)und sprich deutliche,bestimmende Worte.Es muss dies und das.Hilf ihm,werde niemals sein Feind,sonst verlierst Du es.

Inkognito-Nutzer   06.02.2025, 04:42
@Charly44216

Ich hab schon verloren. Ruf ich an werd ich weg geklickt, Whatsapp bin ich geblockt. Die Mutter leitet meine Nachrichten nicht weiter.