Bei Rot über die Ampel, wenn ein RTW/FW, Polizei hinter mir ist?

8 Antworten

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Man darf und muss sogar vorsichtig bei Rot über die Haltelinie fahren, wenn sich von hinten ein Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem blauen Blinklicht und Folgetonhorn annähert und man auf andere Weise nicht Platz schaffen kann. §38 der Straßenverkehrsordnung (StVO), regelt die Benutzung von Sondersignalen und schreibt vor, dass die anderen Verkehrsteilnehmer einem Einsatzfahrzeug mit Sondersignal sofort freie Bahn schaffen müssen!. Sofort bedeutet wortwörtlich SOFORT und nicht erst dann, wenn in diesem Fall die Ampel auf grün umgeschaltet hat. Man darf, sofern dies zum Platz schaffen erforderlich ist, auch selber Verkehrsordnungswidrigkeiten begehen, dabei jedoch keine anderen Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringen. Das bedeutet, dass man dabei immer die notwendige Vorsicht walten lassen muss und langsam über die Haltelinie soweit zum Platz schaffen möglich in den Kreuzungsbereich einfährt, wenn man sich zuvor davon überzeugt hat, dass der Querverkehr das Einsatzfahrzeug wahrgenommen hat und angehalten hat. Nicht alle Einsatzfahrzeuge, verfügen über Lautsprecherdurchsagen und diese, haben auch keinerlei rechtliche Relevanz, zumindest nicht, wenn es sich um Feuerwehr und Rettungsdienst handelt. Bei der Polizei, wäre dies ggf. der Fall, da man als Verkehrsteilnehmer den Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten laut StVO Folge zu leisten hat.

Mfg

Wenn ein Rettungsfahrzeug mit Sondersignal hinter dir ist, darfst du bei Rot in den Kreuzungsbereich einfahren, um dem Fahrzeug eine schnelle Weiterfahrt zu ermöglichen. Es entbindet dich allerdings nicht, darauf zu achten, dass du damit keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdest.Darf man über eine rote Ampel fahren, wenn ein Krankenwagen kommt?

Unkenntnis und Unsicherheit führt in solchen Situationen dazu, dass Autofahrer zu Hindernissen werden. Tatsächlich ist es so, dass Pkw-Fahrer über rote Ampel fahren dürfen, wenn ein Krankenwagen naht und am Seitenstreifen nicht ausreichend Platz zum Ausweichen ist. Aber: Die Reaktion muss angemessen sein. Autofahrer dürfen nicht wie Rettungswagen alle Verkehrsregeln missachten, wenn sie über Rot fahren. Vielmehr dürfen sie an die Ampel heranfahren und die Haltelinie überschreiten, um anschließend an der nächstgelegenen Ausweichmöglichkeit zum Stehen zu kommen. Dabei müssen sie auch den weiteren Verkehr im Auge behalten.

Priorität hat natürlich immer, Platz zu schaffen, dass ein Einsatzfahrzeug durchkommt. Das heißt aber nicht, dass du sofort über Rot fahren sollst. Vorrangig soll nach rechts oder links ausgewichen werden. Ist das nicht möglich, tastest du dich VORSICHTIG(!) in die Kreuzung und schaust, dass auch alle im Querverkehr anhalten.

Bei einer Blitzerampel lohnt es sich, sich Datum und Uhrzeit zu merken, wenn die auslöst. Wenn dann die Post kommt, kannst du erklären, dass du halt am 22.08. um 17.23 einem Einsatzfahrzeug Platz machen musstest. Das kann überprüft werden und du bist fein raus.


Sem770 
Beitragsersteller
 28.05.2024, 12:31

Sehr Hilfreich, vielen Dank :D

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Du musst Platz machen! Wenn das nur bei rot möglich ist, machst du dich nicht schuldig.

nennt sich „entschuldigender Notstand“


Sem770 
Beitragsersteller
 28.05.2024, 12:28

Okay, das ist sehr gut zu wissen, vielen Dank :D

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du solltest Platz machen egal wie.

wenn eine Rettungsgasse vorhanden ist, dann wird die auch von den Rettern benutzt werden, wenn keine da ist darfst du natürlich so weit über die rote Ampel fahren damit die Rettungsfahrzeuge genügend Platz haben.