Begeht meine Lehrerin hier eine Straftat?

6 Antworten

Ob das bereits strafbar ist, vermag ich nicht zu beurteilen.

Allerdings sind Lehrkräfte zu politischer Neutralität verpflichtet. Hier liegt in jedem Fall ein Dienstvergehen vor, welches unterbunden werden sollte.

Auf jeden Fall sollte hierüber die Elternvertretung informiert werden, die dann das weitere Vorgehen mit der Schulleitung bespricht.

Eine Straftat vermutlich nicht, aber es gibt ja auch mildere Vergehen gegen das Gesetz. Dass diese so genannte Recherche von Correctiv kein Journalismus, sondern Propaganda ist, lasse ich mal außen vor. Zu dieser Aktion, die auch von der Tagesschau verbreitet wurde, findet man genügend Gegendarstellungen im Netz.

Da die Lehrerin Dir die Mail außerhalb der Schule geschickt hat, könnte man sie als privat deklarieren. Es sei denn, Du hast eine Mailadresse von der Schule. Und dann kommt es darauf an, wie konkret das ganze formuliert ist. Ist es eine Forderung, eine Empfehlung, ein Hinweis, …? Spätestens wenn sie im Unterricht auf das Thema und den Mailinhalt zu sprechen kommen sollte, wird es fragwürdig.

Für eine Spende an dieses so genannte Recherchenetzwerk gibt es nicht den geringsten Grund. Es stehen ihm für die Desinformation jährlich Millionen zur Verfügung, zum Beispiel auch vom drittgrößter Spender 2022 ein sechsstelliger Betrag aus der Landeshauptkasse des Bundeslandes NRW, und damit aus Steuermitteln.

https://correctiv.org/ueber-uns/finanzen/

Gruß Matti


EinNugget 
Beitragsersteller
 14.01.2024, 12:56

Hallo, danke für die ausführliche Antwort. Die Mail ging an den Kursverteiler, also an alle schulische Mailadressen, die im Kurs sind. Die Anweisung lautet: "bitte unterstützt den investigativen Journalismus von Correctiv".

Außerdem steht später "Wir alle für die DEMOKRATIE und für MENSCHLICHKEIT!!"

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Kuhlmann26  14.01.2024, 13:11
@EinNugget

Ich fühle mich an meine Schulzeit in der DDR erinnert. Bei uns hies das Schulfach Staatsbürgerkunde. Man verwendete für solche Leute den Begriff einer «Hundertprozentigen». Hundertprozentig staatskonform.

Die Lehrerin könnte sich zumindest darauf berufen, dass sie ihre Forderung (für mich ist das eine) als Bitte formuliert hat. Um ein möglicherweise strafwürdiges Verhalten zu belegen, bedürfte es einer Rechtsberatung. Aber unter das Strafrecht fällt das nicht. Wenn, dann Zivilrecht. Vielleicht ein Dienstvergehen, eine Ordnungswidrigkeit oder, oder, oder. Ich kann das nicht beurteilen. Hätten wir 10 gleichartige Fälle und legten sie 10 verschiedenen Richtern vor, kämen die vermutlich zu 10 verschiedenen Urteilen und Urteilsbegründungen.

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Kuhlmann26  14.01.2024, 13:28
@EinNugget

Ergänzung: Du könntest Deiner Lehrerin einen Link als Antwort schicken. Hier wird einer dieser “bösen rechtsextremen“ Teilnehmer des angeblich Geheimreffens interviewt.

https://youtu.be/jOJyq6zXJz4?si=ZGsYX5LnVtkf6Sgf

Aber mir ist schon klar, dass Du das nicht machen wirst, weil es zwischen Dir und der Lehrerin ein einseitiges Abhängigkeitsverhältnis gibt.

Im Zusammenhang damit sei noch folgendes erwähnt. Wenn Deine Lehrerin Dir eine Weigerung zu spenden tatsächlich negativ auslegt, auf welche Art auch immer, kannst Du ganz sicher rechtlich dagegen vorgehen.

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Am besten gehst du damit zum Klassensprecher und der soll zum Klassenvorstand gehen im Namen der Klasse. Was sagen deine Mitschüler zu diesem Vorfall? Ich meine wenn du der Einzige bist, der sich beschwert, sieht das auch nicht so gut aus und bedenke diese Lehrerin hast du noch länger und sie kann dir auch das Schulleben extrem schwer machen durch schlechte Noten etc.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – eBook -> Der Bildungswahnsinn und Ich

EinNugget 
Beitragsersteller
 13.01.2024, 23:50

Ich habe Werte und Normen nur als Abdecker, deshalb habe ich sie als Lehrerin nicht mit allen aus meiner richtigen Klasse, sondern mit Leuten aus dem Werte und Normen Kurs. Da die Mail auch erst heute kam, habe ich mich noch nicht mit anderen aus dem Kurs darüber unterhalten.

Die Befürchtung, das meine Noten darunter leiden würden, wenn ich das anspreche, teile ich. Deshalb hätte ich erst vor das zu melden, wenn ich meinen Abschluss im Sommer habe.

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Hallo Einngget,

das ist keine Straftat. Aber das Verhalten der Lehrerin verstößt gegen die Neutralitätspflicht und sobald es um Geld geht, also Schüler zu Spenden animiert werden, ist der Ofen aus.

Ich würde den Stufensprecher oder Schulsprecher mit dem Schreiben zum Schulleiter schicken. Dieser wird dann die Lehrerin um eine Stellungnahme bitten und muss dann entscheiden, dass das so nicht geht.

Viel Erfolg!

Karliemeinname

Ja, Lehrer dürfen ihre private Meinung nicht teilen in der Schule und auch nicht solche E-Mails den Schülern schicken.