Bebauung eines Grundstücks, Fragen zu GRZ u. GFZ?

4 Antworten

In einem Baugebiet ist eine GFZ von 0,2 erlaubt (also 20% aller versiegelten Flächen gehören da dazu!) und in einem anderen Baugebiet sind 0,3 erlaubt (also 30%). Daher kommt die Abweichung.

Eine (vorgegebene) Geschossflächenzahl sehe ich nirgendwo.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

lesterb42  27.11.2019, 14:38
(also 20% aller versiegelten Flächen gehören da dazu!)

Das ist falsch.

https://de.wikipedia.org/wiki/Ma%C3%9F_der_baulichen_Nutzung

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pharao1961  28.11.2019, 09:27
@lesterb42

Schreibfehler meinerseits: 20%. Alle versiegelten Flächen gehören dazu.

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lesterb42  28.11.2019, 09:38
@pharao1961

Du hast dir die Definition nicht angesehen. Es gehören nur die Flächen dazu, die mit Gebäuden überbaut sind, nicht alle versiegelten Flächen, Terrassen und befestigte Wege z. B. nicht. Du verwechselst das mit der Regenwasserabgabe.

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pharao1961  28.11.2019, 13:39
@lesterb42

Nein. Ich habe bereits mehrere Male Anbauten nicht genehmigt bekommen, WEIL gerade ALLE versiegelten Flächen dazu gehören. Ich mache das jetzt seit über 40 Jahren...

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pharao1961  28.11.2019, 13:50
@lesterb42 Grundflächenzahl (GRZ)

Die Grundflächenzahl (§ 19 BauNVO) gibt den Flächenanteil eines Baugrundstückes an, der überbaut werden darf; sie wird mit ein oder zwei Dezimalstellen angegeben, beispielsweise:

  • GRZ 0,3 = 30 % der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden

Beispielrechnung: Grundfläche der baulichen Anlagen (140 m²): Fläche des Grundstückes (500 m²) = 0,28 (somit GRZ von 0,3 unterschritten)

Bei der Ermittlung der GRZ nach § 19 BauNVO 2013 werden die Grundflächen aller baulichen Anlagen, wie Gebäude, Nebenanlagen und befestigte Flächen voll angerechnet. Die zulässige Grundfläche darf durch die Nebenanlagen im Regelfall um bis zu 50 % überschritten werden (maximal aber nur bis GRZ 0,8). Bei der Ermittlung ist die dem Bebauungsplan-Erlass entsprechende BauNVO zu wählen. In früheren BauNVOen werden die Zufahrten beispielsweise vernachlässigt, was eine weitaus höhere Versiegelung der Grundstücksfläche zulässt.

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lesterb42  28.11.2019, 13:57
@pharao1961

Lese ich nicht so. Bei Stellplätzen und Zufahrten hast du Recht. Andere versiegelte Flächen gehören nicht dazu.

Auch wenn du das schon 40 Jahre machst (ich erst 39 :))

§ 19 BauNVO Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche

(1) Die Grundflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche im Sinne des Absatzes 3 zulässig sind.

(2) Zulässige Grundfläche ist der nach Absatz 1 errechnete Anteil des Baugrundstücks, der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf.

(3) 1Für die Ermittlung der zulässigen Grundfläche ist die Fläche des Baugrundstücks maßgebend, die im Bauland und hinter der im Bebauungsplan festgesetzten Straßenbegrenzungslinie liegt. 2Ist eine Straßenbegrenzungslinie nicht festgesetzt, so ist die Fläche des Baugrundstücks maßgebend, die hinter der tatsächlichen Straßengrenze liegt oder die im Bebauungsplan als maßgebend für die Ermittlung der zulässigen Grundfläche festgesetzt ist.

(4) 1Bei der Ermittlung der Grundfläche sind die Grundflächen von

1. Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten,

2. Nebenanlagen im Sinne des § 14,

3. baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, mitzurechnen.

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pharao1961  29.11.2019, 10:57
@lesterb42

Hier noch einmal eine Definition von Immonetzwerk:

"Wann darf die Grundflächenzahl überschritten werden?

Laut §19 der Verordnung über die bauliche Nutzung von Grundstücken bezieht sich die zulässige Grundfläche eines Grundstückes in erster Linie auf alle baulichen Anlagen. Dabei gehen auch Garagen, Zufahrten, Stellplätze, Nebenanlagen und zusätzliche bauliche Anlagen mit in die Berechnung ein."

Also ich sehe es so, dass alle versiegelten Flächen dazu zählen. Wurde schon öfters Bauherren zum Verhängnis, die nix mehr anbauen durften.

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CAlgernon 
Beitragsersteller
 27.11.2019, 14:56

Wie viel ist denn jetzt hier erlaubt, 0,3 oder 0,2? Beide Zahlen sind angegeben. Würde man nach der Baustufe II/3 gehen (welche auf dem Plan durchgestrichen ist), dann wären es 0,3.

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lesterb42  27.11.2019, 17:25
@CAlgernon

GRZ ist die durch Gebäude überbaubare Fläche des Grundstücks, hier 0,2.

GFZ ist die Fläche aller Vollgeschosse im Verhältnis zur Grundstücksfläche, hier 0,3.

Ergibt sich aber auch aus meinem link.

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pharao1961  28.11.2019, 09:28
@CAlgernon

Frag beim Bauamt nach. Im unteren Feld bei der 0,3 steht auch noch ein "o" für offene Bauweise, oben nicht...

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Was mir klar ist: Hier geht es um EIN Grundstück, bestehend aus zwei Flurstücken.

Die Berechnung unten bezieht sich auf die GRZ.

Was mir zu 99% klar ist: Die 0,3 würde ich jetzt für die GFZ halten, über die aber nichts weiter ausgesagt wird.

Da eingeschossig gebaut wird, entfällt wohl die Berechnung der GFZ, da sie mit der GRZ identisch ist und die, weil höher, sowieso eingehalten wird.