Beamtenbeleidigung Polizei?
Dass Ausdrücke wie „All Cops Are Bastards“ oder „ACAB“ auf T-Shirts oder Tattoos verboten sind, ist ja bekannt. Wie verhält es sich aber mit Ausdrücken, die weniger bekannt sind? Wäre es bspw. strafbar, ein T-Shirt mit dem Aufdruck „Fuck The Police“ zu tragen? Oder im Falle eines Produktes einer beliebten Streetwear-Marke: „Baise La Police“, also der französischen Variante?
Wie sieht da die Rechtslage im öffentlichen Raum aus?
edit: Danke an die, die hilfreiche Antworten gegeben haben und die Frage diskutierten. Dass man eine einfache Rechtsfrage nicht hier hätte stellen sollen, wo doch jeder nur das bewertet, was er vermeintlich in der Frage sieht, hätte mir klar sein müssen. Lasst eure dummen Sprüche das nächste Mal doch einfach zuhause, wenn ihr hier über Recht reden wollt.
7 Antworten
"Dass Ausdrücke wie „All Cops Are Bastards“ oder „ACAB“ auf T-Shirts oder Tattoos verboten sind, ist ja bekannt."
Nein, sind beide im Allgemeinen nicht verboten und der "Spruch" ist ohne spezifischen Kontext auch keine Beleidigung.
Zu "Fuck The Police" oder "Baise La Police" gibt es meines Wissens nach noch keine Rechtsprechung, dürfte aber ähnlich aussehen.
ACAB ist nicht verboten. Dazu gibt es sogar ein Urteil des BVerfG: 1 BvR 1593/16
Hintergrund: "Die Polizei" ist ein nicht beleidigungsfähiges Kollektiv (vgl. auch "Soldaten sind Mörder" Urteil).
Eine strafbare Beleidigung liegt erst dann vor, wenn nicht das Kollektiv, sondern eine konkrete Person oder Gruppe angesprochen wird.
Konkret: Mit einem ACAB Shirt durch die Stadt laufen = straffrei.
Dem Polizisten auf der anderen Straßenseite zurufen "Hey! Guckst Du!" und dabei auf das Shirt zeigen = strafbare Beleidigung.
Das Problem dabei: Bei einer Anzeige musst du jetzt aber beweisen, dass du den Polizisten nicht angesprochen hast.
Für die anderen Motive lässt sich dieses Prinzip auch anwenden.
Und zum Schluß noch ein Gedanke: Warum will man so etwas tragen? Das ist doch eine unnötige Provokation und ein Freibrief für die Gegenseite, weitere Maßnahmen einzuleiten.
Mach doch mal ein T-Shirt "Der Wirt von dieser Kneipe ist Sch.. sse" und geh damit in deine Lieblingskneipe...
Das ist natürlich die hehre Theorie, in der Praxis füllt der Polizist gleich im Strafantrag aus, dass er durch Gesten, Kommentare o. ä. des Beschuldigen persönlich beleidigt wurde.
Sein Dienstherr stellt natürlich gleichlautenden Strafantrag und voraussichtlich finden sich auch noch mehrere Kollegen, die das genau gesehen haben.
Nein, hier riecht es nicht plötzlich nach Korpsgeist - wie kommst du denn auf solche Gedanken?
P. S: Die Kamera der Videoüberwachung war natürlich in diesem Moment ausgeschaltet, zeigte in die andere Richtung, hatte eine Bildstörung oder das Band ist unerklärlicher Weise verschwunden.
Honi somit qui mal y pense...
Nichts davon ist generell verboten oder eine Straftat. Eine Beleidigung kann übrigens immer nur gegen ein bestimmte Personen erfolgen. Behörden, oder „alle“ können nicht beleidigt werden. Auch T-Shirts mit solchen Aufschriften sind nicht verboten und führen nicht automatisch zu Anzeigen.
Weder sind die Ausdrücke verboten, noch das tragen der Ausdrücke auf einem T-Shirt.
Du machst Dich nur nicht beliebt damit.
Nichts davon ist verboten. Und Beamtenbeleidigung gibt es nicht!!!
Nur die stinknormale Beleidigung, ob Beamter oder Metzger.
Nein, es ist genau anders herum. Die Staatsanwaltschaft müsste nachweisen, dass man den Polizisten angesprochen hat.
Da grds. die Unschuldsvermutung gilt, ist bis zum Beweis des Gegenteils vom Beschuldigten nichts zu beweisen.
Nichtsdestotrotz ist es natürlich sinnvoll zusätzlich entlastende Umstände vorzutragen und sich nicht nur auf die "Unfehlbarkeit" des Richters zu verlassen.