Bausanierung fehlerhaft, Schaden und Haftung?

4 Antworten

Gerade im Moment haben viele Hausbesitzer Ärger mit drückendem Grundwasser.

Vor allem ältere Keller mit "Sanierungsbedarf" sind betroffen.

Du könntest zunächst mit dem Betrieb sprechen, ob dieser die beschriebenen Mängel als Reklamation anerkennt und bereit ist, diese zu beheben.

Falls nein, bliebe vermutlich nur der Weg, über einen Sachverständiger feststellen zu lassen, dass es sich bei der Ausführung dieser Firma um Pfusch handelt und dann rechtlich gegen dieses Unternehmen vorzugehen.

Letzteres wäre in jedem Fall ein zeitlich hoher Aufwand mit möglicherweise größerem finanziellen Aufwand und fragwürdigem Ausgang.

Ich würde eher darüber nachdenken, ob eine ordentlich verlegte Drainage durchführbar ist oder sonstige Maßnahmen, die den Keller entwässern.


MarioDeClark 
Beitragsersteller
 17.01.2024, 08:57

Vielen Dank, es gab vorher ja keinerlei Probleme. Erst seitdem das zweite Loch geschlossen wurde. Die Problematik mit den Regenfällen ist mir bekannt, ich habe Videos was passiert (von gerade diesem Loch) wenn es starke Regenfälle gibt / gab. Genau deswegen wundert es mich nicht, das genau dieses Wasser was nun nicht abfließen konnte, sich einen anderen Weg sucht.

Was am Ende ja aber nicht unser Fehler / Problem ist (hoffe ich). Denn die kosten dafür sind bekanntlich ja nicht ohne.

ColleenChambers  17.01.2024, 10:56
@MarioDeClark

ja, Wasser sucht sich seinen Weg...

der Grundwasserspiegel in den meisten Regionen ist z.Zt. derart hoch, das man bei dem austretenden Wasser schon tatsächlich von einem nicht unerheblichen Wasserdruck sprechen kann, der auf Mauerwerk und Boden lastet.

Es wäre eine Möglichkeit - das ist jedoch nicht zulässig! - den Keller über einen "offenen Schacht" zu entwässern.

Das ist dann kein betonierter Schacht, sondern ein aus "gelochten" Steinen gemauerter, wo das Wasser hindurchfließen kann.

In diesen Schacht eine Tauchpumpe mit Schwimmerschalter und der Keller ist trocken.

"Darf nicht", weil: dadurch der Grundwasserspiegel nicht nur punktuell sondern "etwas über die Grenzen hinaus" abgesenkt wird.

Der Aufwand, einen solchen Schacht zu erstellen, ist überschaubar.
In Eigenleistung inklusive Pumpe, Abflussrohren usw. vermutlich weniger als 300 Euro.

Die einzige Alternative wäre ein Drainage-Schacht in entsprechender Tiefe rund ums Haus mit korrektem Aufbau, Kies, Sand, Kokosrohr,..., was man bestenfalls mit Anmietung eines Mini-Baggers selbst bewerkstelligen kann.

Aufwand + Kosten stehen in keinem Verhältnis zum "offenen Schacht" (s.o.),
zu welchem natürlich kein seriöses Unternehmen raten darf...

Alles an "Dichtschmieren", Fugen und Risse irgendwo mit verspachteln usw. bringt bestenfalls kleine Teilerfolge, die dann in Abhängigkeit der Wetterlage für Wochen / Monate / Tage Linderung bringen.

MarioDeClark 
Beitragsersteller
 17.01.2024, 11:40
@ColleenChambers

Verstehe, aber es ist ja bereits ein Pumpenschacht samt Pumpe im Keller in einem extra Raum verbaut (oder habe ich da jetzt ein Verständnisproblem) ?. In diesen Schacht läuft Wasser aus zwei unabhängigen Öffnungen/Rohren aus der Wand.

Das eine "linke" Loch wurde damals vom Handwerker geschlossen (warum wissen wir nicht). Das habe ich gestern Abend per Zufall gesehen, es kam Wasserfallartig Wasser in Strömen samt einer Ladung Schlamm/Lehm? Bräunlichen Matsche raus, seitdem läuft aus der vorher geschlossenen Öffnung, dauerhaft Wasser in den Pumpenschacht.

Das rechte Loch, was dauerhaft auf war (dort läuft dauerhaft Wasser, aber sehr sehr wenig und langsam) von Anfang an.

Ein Gebäude FACHGERECHT (so wie im Lehrbuch) von außen gegen drückendes oder nichtdrückendes Wasser abzudichten ist kaum möglich.

Selbst mit enorm hohem finanziellen Einsatz kann man ja maximal nur die Wände abdichten. Bei der Bodenplatte ist ja der Zug abgefahren. Haus hochheben, abdichten, ablassen, geht ja schlecht.

Ich empfehle in solchen Fällen in der Regel den Einsatz von Wohnraumlüftern und Heizkörpern. Die Wände werden nie ganz trocken, aber trockener.

Wenn natürlich das Wasser in Bächen an den Wänden runter läuft, dann nutzt das auch nix mehr.

Hat euch der Käufer nicht über die Feuchtigkeit informiert? Falls nein, wäre zu prüfen ob er das arglistig verschwiegen hat.


MarioDeClark 
Beitragsersteller
 17.01.2024, 09:00

Ich verstehe, nur wenn man dem System die Möglichkeit nimmt abzufließen, bringt das ganze ja auch nicht viel (die Möglichkeit wurde ja genommen, indem der Handwerker das Loch verschlossen hat). Zum damaligen Zeitpunkt gab es das Problem nicht (Verkäufer). Haben wir als Käufer auch nicht gesehen.

Es geht mir generell auch nicht um die Abdichtung, klar ist das immer ein schwieriges Thema. Es geht mir darum das anscheinend das Wasser nicht abfließen konnte, sich dann den nächsten Weg gesucht hat (weil das Loch verschlossen wurde) - laut einer Vorab Fern-Diagnose von einem Fachmann weil das Loch wohl für den Drainageablauf zuständig ist.

pharao1961  17.01.2024, 09:05
@MarioDeClark

Je nach dem, wer den Auftrag erteilt hat, der muss dann auch den Mangel rügen beim Unternehmer und auffordern die Löcher des Pumpenschachtes wieder zu öffnen. Nur wohin fließt denn das Wasser das aus dem Pumpenschacht gefördert wird?

MarioDeClark 
Beitragsersteller
 17.01.2024, 09:21
@pharao1961

Das fließt ins Abwasser, sprich die Pumpe befördert das Wasser aus dem Schacht direkt ins Abwasser.

pharao1961  17.01.2024, 09:23
@MarioDeClark

Ah ok, perfekt. Dann sollte eine Nachbesserung hier ja problemlos funktionieren.

der erste Schritt wäre, wenn das falsch gemacht wurde, freundlich aber bestimmt Nachbesserung zu verlagen. Wenn das scheitert kann man über weitere Schritte nachdenken.

Bevor ich allerdings die Anwaltskarte ausspiele, würde ich mich erst einmal an die Schiedstelle der Handwerkskammer wenden.

lg, Anna

Rechtlich gegen die Firma vorzugehen...

Warum gleich zur juristischen Keule greifen?

Schildere das Problem dem betreffenden Handwerker. Er sollte sein Tun begründen können.


MarioDeClark 
Beitragsersteller
 17.01.2024, 08:38

Ich glaube es gibt keine Begrüdungung einen Drainageablauf zu, zu machen (es war vorher ja alles in Ordnung). Dieser Raum wurde (Pumpenschacht) einfach mitgemacht, ohne das dort Feuchtigkeit / Nässe vorhanden waren. Aber klar, Gespräch sollte gesucht werden, nur möchte ich darauf vorbereitet sein und daher wissen, ob es Sinn macht dort juristisch vorzugehen (im Härtefall).