Busch- bzw. Baumgrenze Nachbargrundstück Wohnhaus?

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Was vor vielen Jahren nach damals gültigen Recht genehmigt wurde, und das waren oftmals Grenzbebauungen, kann im Nachhinein nicht angefochten werden und sind Bestandsrecht.

Beim Erwerb eines Grundstückes gilt jedoch aktuelles Recht. D.h., es sind Grenzabstände bei Bau oder Bepflanzung, unabhängig vorhergehender Genehmigungen, einzuhalten.

Das Thema beschäftigt mich auch stark. Grundstücksteilung Verwandter, Genehmigung Grenzbebauung vor zig Jahren. Nachbarn und ich Nachkäufer. Mein Nachbar pocht darauf, sich ebenso dicht an der Grenze austoben zu können und hat dort 2,50 m massive Überdachung für Brennholz errichtet, was viel beschattet und Pflege am Zaun entlang unmöglich macht. Ich will keinen Stress, habe meine Pflanzen auf Abstand eingesetzt. Ausgefochten ist das noch lange nicht.

Deshalb mein Rat, halte dich an aktuelle Bestimmungen.

In Baden-Württemberg steht sowas im Nachbarrechtsgesetz.

Hier wäre entsprechend dem Bundesland zu Prüfen wo das geregelt ist.


evali1701 
Beitragsersteller
 05.08.2024, 15:34

Hallo, wir leben in Bayern. Hier gelten wohl die Grenzwerte für Pflanzen unter 2m ein Abstand von 0,5m und alles, was größer wird, ist mit einem Abstand von 2 Meter zu pflanzen. Allerdings wollte ich eben wissen, ob für Häuser da andere Werte gelten .. oder ob die Nachbarn dann „Pech“ hätten, wenn das Haus auf der Grenze steht. Also ich möchte jetzt eh keinen SichtschutzWALL, einfach bissl grün. Möchte aber natürlich so oder so keinen Ärger mit den Nachbarn, also 0,5m finde ich eh sehr knapp. Aber nur, um es zu wissen

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Die Bundeslaender haben individuelle Regelungen ueber Abstaende zur Grenze, Ueberhange, Fruchtfall, Hoehen, Duldungsregelungen nach gewisser Zeit.

Die oertliche Gemeinde kann ueber das Nachbarschaftsrecht informieren was du fuer dich bei der Gartenanlage beachten solltest und was vom Nachbargrundstueck fuer Belaestigungen bestehen. Ein guetiges Gespraech ist besser als Rechtsmittel.

Es kann auch sein, dass du beim Kauf der Immobilie dieser "Mangel" nicht beachtet wurde und kein Anspruch besteht was hinter der Grenzlinie waechst ... - Verjaehrung