Bauarbeiten auf Grundstück- sind Strafzettel rechtens wenn ich auf der Straße parke?
Hallo, folgendes Problem:
In meiner Straße werden aktuell neue Glasfaserkabel gelegt, hierzu wurden Teile der Hausseitigen Straße aufgebaggert sowie die einzelnen Einfahrten.
Die Bauarbeiten auf den einzelnen Grundstücken begannen heute (18.10.21) und dauern laut Aussage der Bauarbeiter ca. 2 Tage.
Erstmal kein Problem außer das alle Anwohner jetzt für zwei Tage auf der Straße parken müssen. Diese ist aber extrem schmal und für die Baufahrzeuge muss genug Platz zum rangieren bleiben.
Daher nun zur eigentlichen Frage, da seit einigen Tagen nun auch noch das Ordnugsamt durch unsere Siedlung fährt:
Sind Strafzettel in diesem besonderen Fall gerechtfertigt? Wenn ja- warum?
5 Antworten
Wenn du die Baufahrzeuge behinderst, hast du ja eindeutig zu wenig Platz gelassen beim parken. Für zwei Tage ist es Anwohnern auch zuzumuten in einer Nebenstraße zu parken.
Wenn du die Bauarbeiten dadurch verzögerst, kannst du froh sein, wenn dein Fahrzeug nicht abgeschleppt wurde.
Das ändert aber nicht daran, dass man NIRGENDWO parken darf, wenn dann niemand mehr an dem Fahrzeug vorbei kommt.
Sind rechts weil du nur da parken darfst wo es erlaubt ist und den Verkehr nicht behindert.
Kannst ein Auto auch mal zwei Wochen eibe Straße weiter parken und hin laufen. Es gibt keinen Anspruch auf einen Parkplatz vorm Haus.
Das dieser Anspruch nicht existiert ist mir bewusst.
Problematisch ist aber das in den jeweiligen Querstraßen aktuell ebenfalls diese Art von Bauarbeiten stattfindet. Zudem haben manche Häuser in der Siedlung keine Garage ( Baujahr 1938) und somit parken die Anwohner ebenfalls auf der Straße.
Kurz: Ausweichparkplätze sind nicht vorhanden.
Wenn du an einer Stelle parkst an der dir ein Parkverbotsschild oder die Straßenverkehrsordnung dieses verbietet, dann sind Strafzettel natürlich gerechtfertigt. Die StVO verliert ihr Gültigkeit nicht, nur weil bei Euch auf den Grundstücken irgendwas passiert. Du hast ja kein „Anrecht“ auf einen Parkplatz. Wenn du auf deinem eigenen Grundstück nicht parken kannst ist das doof für dich, aber nicht das Problem der Allgemeinheit.
Prinzipiell ist das richtig. Nun ist es aber so das nicht jedes Haus in der Siedlung eine eigene Einfahrt hat, tatsächlich haben nur zwei Straßenzüge diesen Luxus.
Zudem frage ich hier nicht alleinig für mich sondern für unseren ganzen Straßenzug- also knapp 100 Leute.
Ich verstehe was du meinst, aber das ändert nichts an der juristischen Lage. Es gibt kein Recht auf Parkplätze. Weder für dich, noch für 100 Leute.
Wenn weniger als 3m für die restliche Straße nur noch übrigbleiben für die Durchfahrt, dann habt ihr ein Problem... :-((
Tatsächlich ist die Straße im Original keine drei Meter breit- da Begrenzung durch Borstein.
Ich weiß auch das es dem Ordnungsamt egal ist- mich betrifft es auch aktuell weniger da ich mein Auto anderweitig untergebracht habe.
Die knapp 100 Leute aus meinem Straßenzug wissen aber grade nicht weiter. Freie Parkflächen sind nicht vorhanden- das weiß die Stadt allerdings.
Weil das Parken in engen Straßen verboten ist.
Ich behindere aktuell keine Baustellenfahrzeuge da ich mein Auto anderweitig untergebracht habe.
Diese Frage war allgemein gehalten und steht stellvertretend für die knapp 100 Leute die in meiner Straße wohnen und nicht wissen wohin mit ihrem Fahrzeug.
Unsere Siedlung besteht aus vier im Quadrat angeordneten Straßen und einer Querstraße- nicht jeder hat eine Einfahrt oder Garage- sprich es stehen überall Autos rum, Parkfläche außer auf den jeweiligen Grundstücken ist nicht quasi nicht vorhanden.