BAföG neben Unterhalt?

3 Antworten

Ansprüche aus dem Bafög mindern Unterhaltsansprüche.

Soweit mir bekannt, dient das Bafög genau dazu, Kindern das Studium zu ermöglichen, wenn Eltern nicht oder nicht ausreichend Unterhalt zahlen können.

Da beisst sich also die Katze in den Schwanz und so pauschal kann man das Ganze nicht beantworten. Da es von der Gesamtsituation eurer Familie abhängt.


Danora 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 13:35

Aber BAföG ist geschenkten Geld... Dann verzichtet man ja besser auf Unterhalt.

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Elizabeth2  09.08.2024, 15:49
@Danora

falsch. Du verstehst es wirklich nicht? Bevor du Bafög bekommst, ist man verpflichtet, das Einkommen der Eltern nachzuweisen.

Gerne noch einmal: Bafög ist nicht für Kinder reicher Eltern gedacht. Diese sind unterhaltspflichtig in der Erstausbildung, wozu auch ein Studium gehört. Es gehört halt zu den Pflichten als Eltern dazu. Und du als Kind musst das eben einklagen, wenn es nicht anders geht.

Da kannst du dich auf den kopf stellen. Eine Begründung kannst du dir auch denken: warum soll die arbeitenden Bevölkerung mit ihren Steuern, dein Studium finanzieren, wenn es deine Eltern auch können.

Und wenn das nicht ausreicht, dann erst greift Bafög.

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Danora 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 16:54
@Elizabeth2

Angenommen mein Vater zahlt nur den Mindestunterhalt, kp wie hoch das ist, und er verdient nicht genug um im BAföG Rechner angerechnet zu werden. Bekomme ich dann trotzdem beides?

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StudisOnline  09.08.2024, 17:58
@Danora

Also aus Sicht der Studentin oder des Studenten ist Unterhalt zu 100% geschenkt, BAföG dagegen nur zu 50%.
BAföG lässt sich klarer voraussagen (bspw. mit https://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/ ), auch wenn es dennoch je nach Fall nicht immer einfach ist und man auch Fehler machen kann. Unterhalt ist aber eher noch komplizierter.

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Danora 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 20:58
@StudisOnline

Aktuell bekomme ich ~600€ Unterhalt + Kindergeld. Soll ich trotzdem BAföG beantragen?

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StudisOnline  13.08.2024, 17:00
@Danora

Probier mal den BAföG-Rechner https://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/ damit Du siehst, was überhaupt drin wäre. Wichtig: Es spielt für das BAföG keine Rolle, wieviel Unterhalt Du aktuell bekommst. Das BAföG berechnet aus seiner Sicht, wie viel Bedarf Du hast und zieht dann ab, was aus seiner Sicht die Eltern an Unterhalt leisten sollen (sie dürfen auch das Kindergeld dafür verwenden).

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Ein möglicher Anspruch auf Bafög - muss durch Antragstellung vorrangig geprüft werden, dafür muss man entsprechende Nachweise über das Einkommen der Eltern erbringen.

Erst wenn die Eltern nicht leistungsfähig wären oder nur teilweise, kann es bei erfüllen der sonstigen Voraussetzungen Bafög - geben und im Bescheid stünde dann auch was die Eltern ggf.noch an Unterhalt zahlen müssten.

Das Kindergeld und mögliches Bafög - würden auf den Unterhaltsanspruch mindernd angerechnet.

Wie hoch dieser ausfallen könnte, hängt unter anderen davon ab ob das Kind weiter im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils lebt oder im eigenen Haushalt.


Danora 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 16:57

Das ist ja richtig scheiße.... Dann kassiere ich ja besser den Unterhalt den ich nicht zurückzahlen muss und verzichte auf BAföG...

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StudisOnline  09.08.2024, 18:00
@Danora

Das BAföG muss zwar zu 50% zurückgezahlt werden, aber erst ab 5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit, also lange nach dem Studium. Zinsen fallen nicht an und wenn du dann wenig Einkommen hast, kann man sich problemlos freistellen lassen (setzt also die Rückzahlung für eine Zeit aus – ohne jede Nachteile, wenn man sich rechtzeitig darum kümmert).
Verzichtest du aber auf das BAföG, wirst du wahrscheinlich noch jobben müssen und das kann die Studiendauer verlängern. Ist dann die Frage, ob das wirklich günstiger ist.

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isomatte  09.08.2024, 19:49
@Danora

Das musst Du dann mit deinen Eltern klären, wenn sie darauf bestehen, dann musst Du es beantragen, auch wenn Du dann später 50 % des bewilligten Bafög - zurückzahlen musst.

Maximal müsste man derzeit 10.000 Euro zurückzahlen, auch wenn Du mehr als das doppelte an Bafög - bekommen würdest.

Wenn Du aber in einem Haushalt lebst der Sozialleistungen wie z.B. Bürgergeld vom Jobcenter bezieht, dann hast Du keine Wahlmöglichkeiten, denn Bafög - wäre eine vorrangig zu beantragende Leistung.

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Danora 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 21:01
@isomatte

Meine Mutter ist tot und zu meinem Vater besteht seit 8 Jahren kein Kontakt. Sollte ich überhaupt BAföG beantragen?!

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Danora 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 21:02
@StudisOnline

Aber warum sollte ich jobben, wenn ich Unterhalt bekomme, den ich nicht zurückzahlen muss, BAföG aber schon?!

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isomatte  09.08.2024, 21:14
@Danora

Dann musst Du den Kontakt suchen, müsstest Du bei einer Unterhaltsforderung auch.

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Danora 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 21:16
@isomatte

Lol, wie? Ich weiß nichts.

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isomatte  10.08.2024, 06:57
@Danora

Dann musst Du dem Bafög - Amt eine entsprechende zusätzliche schriftliche Erklärung abgeben, dass Du den Aufenthaltsort des Vaters nicht kennst und deine Eigenbemühungen entsprechend nachweisen.

Das Bafög - Amt sollte sich dann kümmern und mögliche Leistungen als vorläufigen Vorschuss gewähren.

Außerdem wäre unter 25 auch Kindergeld bei der Familienkasse vorrangig zu beantragen, auch das müsste im Normalfall der Vater machen, wenn Du den Antrag auf Kindergeld selber stellst, musst Du die Umstände auch entsprechend erklären.

Auch wäre ein möglicher Anspruch auf Waisenrente durch Antrag bei der Rentenversicherung zu klären, die stünde dir bei erfüllen der Voraussetzungen längstens bis zur Vollendung des 27 Lebensjahres zu.

All das wäre anrechenbares Einkommen und würde wie mögliches Bafög - auf deinen Unterhaltsanspruch angerechnet.

Wenn Du nicht mehr bei einem Elternteil lebst, läge dein theoretischer Unterhaltsanspruch derzeit bei monatlich 930 Euro.

Die genannten Einkommen würden dann entsprechend darauf angerechnet.

Erst wenn Du nicht auf diese 930 Euro kommen würdest, wäre Unterhalt vom Vater möglich, dann müsste er bis auf diesen Betrag Unterhalt leisten, vorausgesetzt er wäre überhaupt leistungsfähig und könnte Unterhalt zahlen.

Das weißt Du ja noch gar nicht, wenn kein Kontakt zum Vater besteht.

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Das kann man so pauschal nicht sagen.

Grundsätzlich ist die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern vorrangig. Das heißt, sie müssen zum Beispiel das Studium finanzieren. Dieser Anspruch ist auch einklagbar.

Die Leistung Bafög ist nachrangig. Sie greift eben nur, wenn die finanzielle Lage der Eltern so schlecht ist, dass sie kein Studium finanzieren können. Die Eltern müssen allerdings weiterhin Unterhalt zahlen, eben so weit sie leistungsfähig sind. Der Bafög-Anspruch dient dann als Aufstockung. Im Einzelfall sind die Eltern überhaupt nicht leistungsfähig, weshalb sie gar nichts zahlen müssen.