Bafög, kann mir jemand etwas Auskunft geben?
Hallo, ich fange bald an zu Studieren an einer Fernuni im Oktober. Leider habe ich bisher noch nicht alle meine Fragen klären können also bin ich über jede Hilfe dankbar.
Bafög:
Wir sind Vier Personen in unserer Wohnung. Mein Vater arbeitet Vollzeit, meine Mutter arbeitet aktuell nicht, sucht jedoch eine Teilzeit stelle. Meine Schwester arbeitet nicht und Studiert auch nicht.
Ich fülle nun bald alle Dokumente aus und gebe das oben beschriebene an. Meine frage lautet nun: Wenn meine Mutter, nachdem ich den Antrag schon abgesendet habe, eine Teilzeit stelle findet, muss ich das erst zum nächsten Bewilligungszeitraum nachreichen oder sofort?
Außerdem,
Ich möchte neben dem Studium arbeiten.
Ich würde einen Minijob auf 538€ Basis machen und aktuell arbeite ich auf Honorarbasis als Nachhilfelehrer und bekomme ca.250€ Monatlich(Freiberuflich, nicht Sozialversichert)
Meine Frage lautet nun; Darf ich wenn ich das Bafög bekomme nur den Minijob behalten oder kann ich nebenbei auch noch als Freiberufler Nachhilfe geben?
3 Antworten
Ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland ist normalerweise BAföG-förderungsfähig. Voraussetzung ist aber immer, dass Du es offiziell (und auch real soweit als möglich) als Vollzeitstudium betreibst. Bitte achte aber wirklich darauf, dass es eine staatliche oder staatlich anerkannte HOCHSCHULE ist und ein Studium mit mind. Bachelor-Abschluss. Die Hochschule muss ihren Sitz in Deutschland haben. (Sonst wird es schwierig …)
Beim Einkommen der Eltern ist das vom VORLETZTEN Jahr vor Beginn des Förderzeitraums relevant. Bei Studienbeginn 10/2024 also das Einkommen 2022. Details siehe https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einkommen-eltern-ehegatte.php
Beim eigenen Einkommen des BAföG-Empfängers geht es dagegen um das während des Förderzeitraums. Aktuell würde bei einem Minijob von über 520 € / Monat eine minimale BAföG-Kürzung zustande kommen. Ab Wintersemester sollte das aber nicht mehr der Fall sein (Details siehe https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/eigenes-einkommen-nebenjob.php#frei ). Wenn Du darüber hinaus noch weiteres Einkommen hast, würde das Dein BAföG weiter verringern.
Du darfst also mehr verdienen – das BAföG wird nicht gestrichen, aber gekürzt. Und bei entsprechend viel Nebeneinkommen wäre es dann natürlich nichts mehr.
Die kritischste Frage ist ob du überhaupt für spezifisch dieses Fernstudium Bafög beziehen darfst.
Baföganspruch wird auf der Einkommenslage vom letzten Gesamtjahr geprüft, du müsstest nichts mehr nachreichen (bis zum Folgejahr)
Ansonsten wird der Verdienst aus Minijob und Freiberufler natürlich aufs Bafög angerechnet. Du könntest auch mit dem Fernstudium Gefahr laufen, dass das Kindergeld gestrichen wird, informiert euch hier zeitnah
Alles über 522,50 EUR wird vom BAföG abgezogen.
EDIT: Was bereits geschrieben wurde, stimmt natürlich. BAföG wird nicht anhand des aktuellen Einkommens der Eltern berechnet, sodass die Änderung nicht angezeigt werden muss.