Bafög beantragen und Job kündigen?

2 Antworten

Entscheidende Parameter (es gibt noch weitere!) für die Höhe der Abzüge sind das Einkommen deiner Eltern in Zusammenhang mit der Anzahl von Geschwistern (außer bei elternunabhängigem BAföG) und das eigene Einkommen und Vermögen (Freibetrag inzwischen 15.000 €, für alle über 30 sogar 45.000 €) von dir als Antragstellerin bzw. Antragsteller.
Gibt es eine Differenz zum BAföG-Bedarf, so muss diese in der Regel von den Eltern bezahlt werden. Weigern sie sich, kannst du einen Antrag auf Vorausleistungen stellen.

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/ueberhaupt.php

Auf der Seite kannst du auch schätzen lassen,ob du Bafög bekommen könntest.


mel0410os 
Beitragsersteller
 24.05.2024, 18:49

Mein Vater hat auch nur ein Teilzeitjob und meine Mutter bezieht Geld vom Staat, demnach hab ich Anrecht auf Bafög, ich sollte es ja damals schon immer beantragen, wollte es aber nicht (meine Dummheit) und hatte aus diesem Grund den Teilzeitjob angenommen gehabt, aber jetzt hab ich gemerkt, dass ich kein Kopf auf mein Studium habe mit dem Job und wollte deshalb auf Minijob über gehen.

Meine Frage war eher, „ich habe recht auf Bafög aber würden die Probleme machen, dass ich deswegen meinen Job/Stunden verringere um eben Bafög zu beziehen oder wäre das in Ordnung, ich darf meine Stunden verringern und ganz normal Bafög beantragen“

Burritone  24.05.2024, 18:52
@mel0410os

Dem Bafögamt ist es egal,wieviele Stunden du arbeitest,solange du einen bestimmten Betrag im Jahr nicht überschreitest.(Bruttoeinkommen von 6.281,04 Euro in zwölf Monaten )

Dem Bafögamt ist egal, ob du vorher gearbeitet hast oder nicht. Du darfst nur innerhalb der Zeit in der du Bafög bekommst nicht über einen bestimmten Betrag an Einkommen generieren sonst wird dir Bafög abgezogen. Außerdem darfst du nicht zu viel auf dem Konto haben, aber der Betrag liegt glaube ich bei 15.000 € und den wirst du sicher nicht haben. Habe selbst noch bis einen Monat vor Studiumsbeginn Brutto ca. 2.600 € pro Monat verdient, hat niemanden interessiert.

Weiß allerdings nicht, ob du überhaupt Anspruch hast, da du ja schon 2 Jahre an dem Studium sitzt und man normalerweise ab dem 5. Semester (also nach dem 4.) einen Leistungsnachweis einreichen muss & eine bestimmte Anzahl von CP haben muss, um überhaupt weiterhin gefördert zu werden. Nach deinen Aussagen nach denke ich mal, dass du diese Voraussetzungen nicht mitbringst.

Soweit ich weiß gilt diese Regelung auch für neue Bafög-Empfänger. Genauso wie die Regelung, dass man grundsätzlich nur Bafög bis zum Ende der Regelstudienzeit bekommt und das unabhängig davon, ob du vorher Bafög schon bezogen hast oder nicht. Kann mich aber auch irren, bin kein Fachpersonal dafür.

Am besten stellst du einfach mal einen Antrag oder kontaktierst das zuständige Amt und dann siehst du ja, ob du Anspruch hast oder nicht.