Es gibt künftig noch die Studienstarthilfe. Aber auch die kann erst kurz vor Studienbeginn beantragt werden. Und sie gibt es nur, wenn man bei Studienbeginn noch nicht 25 ist und im letzten Monat vor dem Studium eine Sozialleistung wie Bürgergeld oder ähnliches bezogen hat.

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Wer die Welt bereist, lernt zwar auch einiges – aber studiert offensichtlich nicht. Der Bezug von BAföG in dieser Zeit wäre somit Betrug und – wenn das rauskommt – eine Rückzahlung unvermeidlich (möglicherweise nicht von allem, aber dafür kann es noch eine Strafe obendrauf geben).

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Meist erst nach dem vierten Fachsemester. Frage aber zur Sicherheit bei deiner Fachschaft oder dem BAföG-Referat Deiner Studierendenvertretung nach. Insbesondere kannst Du Dich dann auch gleich beraten lassen, wie Du es schaffen kannst, danach noch BAföG zu bekommen. Wird möglicherweise nicht einfach, aber je früher Du Dich darum kümmerst und das weitere Studium entsprechend gestaltest bzw. schaust, ob Du irgendwie Gründe für eine Verlängerung des BAföG hinbekommst, desto eher ist es vielleicht doch zu schaffen.

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/aufschub-leistungsnachweis.php

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Melde die Exmatrikulation so schnell wie möglich bei Deinem bisherigen Amt. Ab dem Monat nach der Exmatrikulation kannst Du kein BAföG mehr bekommen. Falls Du noch welches erhalten hast, musst du für diese Monate zurückzahlen.

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Grundsätzlich kannst du innerhalb der EU für das ganze Studium BAföG erhalten. Studiengebühren gibt es aber höchstens für ein Jahr. Du musst also optimalerweise ein Studium ohne Studiengebühren finden – das ist vor allem an staatlichen Hochschulen in Skandinavien denkbar.

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Auf der absolut sicheren Seite bist du mit 30 ECTS pro Semester. Nach 4 Semestern also 120 ECTS. Viele Hochschulen geben dem BAföG-Amt aber niedrigere ECTS-Werte als ausreichend im Sinne des BAföG an. Können manchmal sogar nur 90 oder noch etwas weniger sein. Musst du vor Ort erfragen, ob es solch eine Vereinbarung gibt.

mehr dazu siehe https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/leistungsnachweis.php#inhalt

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Lies mal https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vermoegen.php#vermeid

Einen Computer kannst du dir kaufen, der zählt dann nicht als Vermögen.

Ein Auto dagegen ist Vermögen (Details siehe https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/auto-zeitwert-vermoegen-bafoeg.php ). Wenn es Dein Vater kaufen würde und Du was dazu gibst, wäre das eine Schenkung an Deinen Vater – und die ist nicht okay, man darf sich nicht durch Schenkungen „arm machen“ (insofern ist auch die Idee mit dem Spenden von Funship nicht wirklich gut).

Eine Wohnung zählt ebenso als Vermögen. Sie kann nur auf Antrag von der Anrechnung freigestellt werden, wenn sie nicht zu groß ist UND während des Studiums von Dir bewohnt wird. Details siehe https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vermoegen.php#eigenheim

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Ich gehe davon aus, dass Ämter in der Regel Dich noch per Brief kontaktieren werden.

Bitte beachte aber, dass es praktisch nicht möglich ist, pauschale Antworten zu geben. Je nach Bundesland (die sind für die Ausführung zuständig, auch wenn es ein Bundesgesetz ist) sind die technischen Voraussetzungen der BAföG-Ämter unterschiedlich.

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Teilt die Krankenkasse dem BAföG Amt einen Fachwechsel mit?

Hi Leute

Dieses Semester erhalte ich noch Bafög und ich studiere regulär auf Vollzeit. Zum Wintersemester werde ich zum zweiten Mal mein Fach wechseln, was bedeutet, dass ich kein Bafög mehr erhalte da es nach dem 4. Semester ist. Zurzeit plane ich die Einschreibung an der anderen Uni und dafür muss ich die Krankenkasse kontaktieren.

Meint ihr wenn ich meine Krankenkasse über den Wechsel kontaktiere, dass die Krankenkasse es an das Bafögamt weiterleitet und sie mir jetzt schon das Bafög streichen obwohl ich es dieses Semester noch bekommen darf?

Sie würden dann ja merken, dass ich offensichtlich erneut wechsel und mein Anspruch auf Bafög somit erlischt.

Übermitteln sie das an irgendwen? Zurzeit lebe ich in einer Bedarfsgemeinschaft bedingt durch meine Mutter und ich würde deshalb auch nicht wollen, dass die Krankenkasse es dem Jobcenter sagt und ich dann irgendwie Ärger mit dem Jobcenter oder der Familienkasse habe, weil ich ja erneut wechsle und es sich um meine erste Ausbildung handelt.

Was meint ihr? Ich hab etwas schiss davor, dass dann jedes Amt es mitbekommt und im schlimmsten Fall läuft es ab wie Flüsterpost: Krankenkasse > Bafög Amt > Jobcenter > Familienkasse > Meine Mutter

Ich möchte nämlich nicht, dass meine Mutter davon erfährt und ich auf einmal total viele Briefe bekomme und noch mehr Bürokratie vor mir liegt als ohne hin schon und ich für die nächsten Monate keine Leistungen erhalte. Zurzeit ist die Lage Zuhause sowieso total angespannt und dann will ich nicht, dass mein geplanter Wechsel für weitere Aufregung sorgt.

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Ein Datenaustausch zwischen Krankenkasse und BAföG-Amt gibt es nicht, wüsste nicht, welche Rechtsgrundlage es dafür geben sollte und habe noch nie davon gehört.

Allerdings ist es rechtlich ja tatsächlich so, dass Du keinen BAföG-Anspruch mehr hast, wenn Du Dich endgültig für einen Abbruch/Wechsel entschieden hast. Die Frage ist immer, was bedeutet „endgültig“. Eigentlich hört es sich bei Dir schon so an. Um diesem Vorwurf (das BAföG-Amt könnte auch durch andere dumme Zufälle später vom Wechsel erfahren oder stichprobenartig prüfen, was aus Dir wird …) zu entgehen, musst Du auf jeden Fall Dein aktuelles Studium ernsthaft weiterführen, an allen Veranstaltungen teilnehmen und nach Möglichkeit auch an Prüfungen am Ende des Semesters teilnehmen.

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Ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland ist normalerweise BAföG-förderungsfähig. Voraussetzung ist aber immer, dass Du es offiziell (und auch real soweit als möglich) als Vollzeitstudium betreibst. Bitte achte aber wirklich darauf, dass es eine staatliche oder staatlich anerkannte HOCHSCHULE ist und ein Studium mit mind. Bachelor-Abschluss. Die Hochschule muss ihren Sitz in Deutschland haben. (Sonst wird es schwierig …)

Beim Einkommen der Eltern ist das vom VORLETZTEN Jahr vor Beginn des Förderzeitraums relevant. Bei Studienbeginn 10/2024 also das Einkommen 2022. Details siehe https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einkommen-eltern-ehegatte.php

Beim eigenen Einkommen des BAföG-Empfängers geht es dagegen um das während des Förderzeitraums. Aktuell würde bei einem Minijob von über 520 € / Monat eine minimale BAföG-Kürzung zustande kommen. Ab Wintersemester sollte das aber nicht mehr der Fall sein (Details siehe https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/eigenes-einkommen-nebenjob.php#frei ). Wenn Du darüber hinaus noch weiteres Einkommen hast, würde das Dein BAföG weiter verringern.

Du darfst also mehr verdienen – das BAföG wird nicht gestrichen, aber gekürzt. Und bei entsprechend viel Nebeneinkommen wäre es dann natürlich nichts mehr.

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Wenn Dein aktuellen Bewilligungszeitraum über den März hinausgeht (was normal wäre, wenn Du normal zu Beginn des Studiums BAföG beantragt hattest und dann zum letzten WiSe deinen Folgeantrag gestellt hattest), musst Du Deinem bisherigen Amt den Abbruch mitteilen. Eine Begründung für den Wechsel interessiert das Amt an der Stelle nicht.

Wenn du dann dein neues Studium aufnimmst, wäre nach aktueller Rechtslage wahrscheinlich eine Begründung nötig. Die aktuell in Diskussion befindliche BAföG-Reform könnte Dir das aber abnehmen. Denn nach der soll eine Begründung nach drei Semestern normalerweise nicht mehr erforderlich sein.

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/bafoeg-2024.php

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Warum weißt Du denn jetzt schon, dass Du genau am 10. Mai abbrichst?

Wenn Du das jetzt schon genau weisst, hättest Du streng genommen schon ab März kein Anspruch mehr (vorausgesetzt, dass Du jetzt im Februar zu dieser Entscheidung gekommen bist).

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Alles zurückzahlen musst du nicht, wenn ansonsten deine Ausbildung erfolgreich weiterläuft. Das Amt könnte aber das BAföG für einen Tag zurückfordern.

Ergibt sich aus BAföG § 20 Absatz 2 (z.B. https://www.bafoeg-rechner.de/bafoeg-gesetz/20.php )

„Der Förderungsbetrag ist für den Kalendermonat oder den Teil eines Kalendermonats zurückzuzahlen, in dem der Auszubildende die Ausbildung aus einem von ihm zu vertretenden Grund unterbrochen hat. […]“

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Wartesemester brauchst Du bei Psychologie sehr viele – wie schon Matermace erwähnte.

Immer mehr Hochschulen kombinieren aber Note und das Ergebnis beim Studieneingangstest (BaPsy-DGP). Das wäre für Dich wahrscheinlich eine schnellere Möglichkeit, zu einem Studienplatz zu kommen (wobei Du dieses Jahr leider nicht mehr daran teilnehmen kannst, die Anmeldefrist ist vorüber).

siehe https://www.studis-online.de/studium/psychologie/nc/

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Siehe hier https://www.ce.cit.tum.de/ldv/lehre/computertechnik/

Offenbar vor allem C und Assembler.

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Wenn Du tatsächlich zumindest anfangs auch als Krankenpfleger arbeiten willst, ist ein duales Studium wahrscheinlich das richtige für Dich. Pflegewissenschaften ist da schon passend. Details zum Studium und Beruf findest Du z.B. hier:
https://www.studis-online.de/studium/pflegewissenschaft/

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Betriebliche Ausbildung? Dann gibt es kein BAföG. Höchstens BAB:
https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab

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Das BAföG endet immer mit einem Monatsende. 01.03.2024 kann also nicht sein – entweder 29.2.2024 oder 30.03.2024.
Da Du mit der Exmatrikulation Dein Studium ja offensichtlich spätestens im Februar aufgegeben hast, steht Dir für März kein BAföG mehr zu.
Siehe auch hier: https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/foerderdauer.php#abbruch

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Grundsätzlich wird Dein BAföG selbst bei Überschreitung der Grenze nur um grob 80% der Euros, die über der Grenze liegen, gekürzt. Und es geht um das Gesamteinkommen im Bewilligungszeitraum. Aktuell ist die Grenze bei 522,50 € * Länge des Bewilligungszeitraums in Monaten (normalerweise 12) = 6.270 € (bei 12 Monaten BWZ).

Ab Wintersemester 2024/2025 wird die Grenze wahrscheinlich angepasst und liegt dann bei 556 €/Monat.

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