Bafög AlG2 und Finanzamt. Ich habe die letzten jahre geld als verhinderungspfleger bekommen. Bekomme ich dafür Ärger?
Also ich habe seit 2019 bis jetzt ausgeholfen als verhinderungspfleger. Jetzt meldet die Familie das der Krankenkasse um das Geld zurück zu bekommen. Bekomme ich jetzt Ärger. Momentan erhalte ich Bafög und vorher habe ich Alg2 bekommen. Muss ich das jetzt nachträglich melden?
1 Antwort
Melde es bevor es beim Datenabgleich raus kommt. Als Grund schreibe dazu, dass du die vielfältigen und verwirrenden Infos im Internet so verstanden hast, dass Pflegegeld nicht als Einkommen angerechnet würde.
Das Jobcenter und die BaföG-Stelle werden dann ihre Bescheide überprüfen und ggf Geld zurück fordern.
Es erfolgt regelmäßig ein Datenabgleich und ja, das fällt dann auf.
Vor allem hat das JC rechtlich die Möglichkeit, bis zu 10 Jahre rückwirkend überzahlte Beträge zurück zu fordern. Und wenn du das nicht selber meldest, dann kommt eine Betrugsanzeige obendrauf.
Aber melden die das wirklich? Und muss ich nun Angst haben rechtlich?