Was ist wenn ich im Nachgang an meinen Bafögantrag einen Minijob anfange?
Hallo, ich habe Bafög beantragt und habe nun die chance noch einen Minijob anzutreten in dem Zeitruam, wo ich ebenfalls Bafög erhalte. Allerdings habe ich diesen ja nicht im Antrag mit angegeben. Weiß jemand ob ich dies nachträglich noch melden muss oder bekommen die automatisch Bescheid?
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Eckengucker/1493635507811_nmmslarge__22_26_237_237_057b1c5599b64f31b50511d16357d94c.png?v=1493635510000)
https://www.bafög.de/bafoeg/de/landingpages/zusatzverdienst/zusatzverdienst_node.html
Da du eine soziale Leistung erhalten möchtest, wird natürlich geprüft, ob die Voraussetzungen vorliegen. Dazu gehört auch die Prüfung auf das Einkommen von dir und denjenigen, die unterhaltspflichtig sind. Zudem werden Pauschalen beim Minijob abgeführt, Krankenkasse und Arbeitgeberanteil.
Lt. Link verringert sich offenbar nichts (bin kein Fachmann dafür), aber du solltest dich entsprechend bei der sachbearbeitenden Stelle erkunden, nicht dass dir wegen fehlender Angaben ein Strick daraus gedreht wird und du ggfls. weniger oder gar keine Leistungen bekommst.
Die Diskrepanz könnte sich beim Auflaufen der Arbeitgeberpauschalen herausstellen, da Steuernummer usw. identisch sind. Aber wie gesagt, vielleicht hat hier noch jemand eine konkretere Antwort darauf.