Ich habe mal ne frage zu verhinderungspflege?

3 Antworten

https://www.pflege-durch-angehoerige.de/haeusliche-pflege/verhinderungspflege/antrag/

Ansonsten : In den Pflegestützpunkten in Wohnortnähe kann man sich persönlich beraten lassen.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/p/pflegestuetzpunkte.html

siehe .... Übersicht über Pflegestützpunkte in Deutschland


kolpacin 
Beitragsersteller
 07.11.2019, 20:16

Ja aber wir wissen wollen steht leider nicht drinne, also der antrag wurde jetzt gestellt und paul pflegt zurzeit mein vater also noch 2 wochen, was folgt nun nach den stellen des antrags, wäre nett wenn sie helfen würden, danke

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wilees  07.11.2019, 20:34
@kolpacin

Der Pflegestützpunkt kann Euch das Procedere erklären.

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Was ich nie verstehen werde: warum informiert man sich nicht im Vorfeld um diese Belange und deren Ablauf.?

Beraten werdet ihr beim Pflegestützpunkt, jedem örtl. ambul. Pflegedienst, dem VdK, dem Seniorenbüro, dem Seniorenbeirat und anderen beratungsstellen.

Und es gibt auch das Internet wo man sich Infos zum Thema holen kann. Genauso wie die Pflegekassen Infomaterial bereitstellen.

Ich hoffe doch, dass ihr den Antrag auf Verhinderungspflege (VHP) Stundenweise

( tgl. nicht mehr als 7,9 Std.) beantragt habt und nach hinten offen ohne Angabe von Tagen.

Denn dadurch enfällt die 6 Wochenreglung und das Pflegegeld wird in voller Höhe weiter gezahlt.

Ihr erhaltet eine Nachricht von der Pflegekasse, dass die VHP angenommen und abgerechnet werden kann.

Das Geld der VHP wird nicht mal einfach so ausgezahlt.

Die VHP ist eine Erstattungsleistung. Das beeutet, der Pflegebedürftige muss zuerst die Person bezahlen.

Ist die Verhinderungspflege abgeschlossen, dann müsst ihr bei der Pflegekasse einen Beleg ( Quittung) einreichen, aus dem hervorgeht, wer die Verhinderungspflege erbracht hat, wie wiele Stunden tgl. erbracht wurden und welchen Stundenlohn ihr gezahlt habt, so wie der gesammt gezahlte Betrag.

Erst danach wird der entsprechnede Betrag von der Pflegekasse angewiesen.

Der Lohn der VP sollte 15€/h nicht übersteigen.

Grüße von einem Krankenpfleger und Pflegedienstleiter.

Und was ich auch nicht verstehe dass bei Pflegegrad 2 den ganzen Tag jemand anwesend sein muss. denn bei PG 2 sind die Einschränkungen nicht so gravierend, dass das erforderlich wäre.

Grüße von einem Krankenpfleger und Pflegedienstleiter ( Anmerkung ich habe selbst PG 2)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung