Babysitter mit 14 Jahren erlaubt?

2 Antworten

Möchte Ihr Kind selbst babysitten, muss es mindestens 13 Jahre alt sein (§ 5 Abs. 3 Jugendarbeitsschutzgesetz in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Kinderarbeitsschutzverordnung). Im Alter zwischen 13 und 15 Jahren dürfen Kinder zwischen 8 und 18 Uhr babysitten (Jugendarbeitsschutzgesetz § 5 Abs.)
https://www.baer.bayern.de/kinderbetreuung-schule/kinderbetreuung/babysitter/

Also dürfen ja. Babysitter im Alter zwischen 14-16 verlangen im Schnitt wohl um die 5 Euro pro Stunde
Aber ob sich da jemand meldet ist so eine Sache, da Erwachsene, doch lieber erfahrenes 'Personal' aufsuchen wenn es darum geht auch ihre Kinder acht zu geben.

Aber bedenke:

Regelmäßiges Babysitten mit festen Terminen pro Woche sowie einer fest vereinbarten Vergütung kann im Einzellfall allerdings als Schwarzarbeit gelten.
Im Fall von Minderjährigen müssen zusätzlich zum Steuer- und Sozialversicherungsrecht auch die Regelungen des Jugendschutzes beachtet werden.

Da gibt es kein DARF oder NICHT DARF. Wenn dir die Eltern das Kind anvertrauen, dann ist es ihre Entscheidung. Da du es ja auch nicht professionell machst gibt es seitens des Staates keine Vorgaben.