B17 Führerschein?

1 Antwort

stimmt das ?

Ja, die Auflage gilt nur für Klasse B und BE, siehe §48a FeV:

(2) Die Fahrerlaubnis ist für die Fahrerlaubnisklassen B und BE mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeugs von mindestens einer namentlich benannten Person, die den Anforderungen der Absätze 5 und 6 genügt, begleitet wird (begleitende Person).

Kleinkrafträder fallen unter Klasse AM.