B Führerschein für Traktor mit Anhänger?

1 Antwort

Ja, das zählt als Anbaugerät, nicht als Anhänger

Siehe §2 Satz 20 FZV

20.land- oder forstwirtschaftliches Arbeitsgerät: Gerät zum Einsatz in der Land- und Forstwirtschaft, welches dazu bestimmt ist, von einer Zugmaschine gezogen zu werden und die Funktion der Zugmaschine verändert oder erweitert;

Beispiel: Spritz, Rundballenpresse ...

Sobald es eine Ladefläche hat und der eigentliche Zweck der Transport ist, zählt es als Anhänger, z.B. Heuladewagen.
Wenn die Ausbringung der Hauptzweck ist und nicht der Transport ist es ein Arbeitsgerät z.B. Feldspritze

Dz darfst auch Traktoren mit Anhänger fahren, dann aber nur mit einer Geschwindigkeit von 25km/h.

Siehe Fahrerlaubnisverordnung §6 Abs 3

(3) Außerdem berechtigt ...

... die Fahrerlaubnis der Klasse B zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM und L

FEV §6 Abs 1

Klasse L:

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.