Führerschein Klasse B Traktor Gewicht?
Hi, ich habe selbst Führerschein Klasse B vor lager Zeit abgelegt, nun möchte ich bei einem Freund ab und zu auf dem Hof aushelfen und das natürlich ohne Bezahlung ganz privat, geht nur um manchmal etwas zu helfen, wenn eng wird.
Nun beinhaltet die Klasse B auch das Fahren von Traktoren bei kleiner 40 km/h.Gibt es noch weitere Limitierungen wie zulässige Gewicht, und zulassungsfreie Anhänger.
Hoffe, mir kann da jemand konkret eine Einschätzung geben, habe inzwischen viele gelesen, aber nichts wo ich sagen würde, das ist eindeutig oder schlüssig, gerade was das zulässige Gesamtgewicht angeht. In den Klassen, die für Traktoren relevant sind, sind diese nicht weiter beschränkt.Klar das ganze noch mit selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger mit Geschwindigkeitsbegrenzung ...
Vielleicht konkret darf ich mit B einen Traktor ohne Anhänger, der auf 40Khm zugelassen ist fahren, der mehr wie 3500kg hat?
3 Antworten
Hallo schau mal nach welche Traktoren bei bei deinem Führerschein eingetragen ist,
hast Du M und L eingetragen darfst auch die Großen Traktoren fahren nur nicht Anhänger mit Lufttruckbremse, da brauchst den T Führerschein
M ist nur für die kleinen Traktoren bis 25 Km/h
darf ich mit B einen Traktor ohne Anhänger, der auf 40Khm zugelassen ist fahren, der mehr wie 3500kg hat?
Wenn die Fahrt einem landwirtschaftlichen Zweck dient, ja. Aber nicht z.B. eine Ausflugsfahrt.
Denn die Führerscheinklasse L ist auch auf den landwirtschaftlichen Anlass der Fahrt beschränkt.
nein Du darfst genauso spazieren fahren mit dem Traktor
So?
§ 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) sagt was anderes:
Klasse L:
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden
Und in Abs. 5:
(5) Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen
1. Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, Jagd sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,
2. Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege,
3. landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,
4. Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung,
5. Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen,
6. Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden, und
7. Winterdienst.
Wo genau steht da jetzt was von Spazierfahrten? Bitte wörtlich zitieren.
da steht nirgendwo was, wo kein Kläger da kein Richter, niemand kontrolliert ob jemand spazieren fährt
wo kein Kläger da kein Richter, niemand kontrolliert ob jemand spazieren fährt
Dass du noch keine Kontrolle gesehen hast, bzw. diese Möglichkeit außerhalb deines Horizonts liegt, heißt nicht dass keine Kontrollen stattfinden.
Zu meiner Schulzeit war's eine Zeitlang populär, mit dem Traktor zur Schule zu fahren. Man hatte ja einen L-Führerschein, Opa hatte nen alten Traktor... viel cooler als mit dem Bus zu fahren! Tja, eines Morgens stand die Polizei auf dem Schulparkplatz und es hat >10 Anzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegeben...
wer soll das bitteschön kontrollieren ob ein Bauer spazieren fährt, das juckt keine Sau
Nochmal: Dass es über deinen geistigen Horizont hinaus geht, bedeutet nicht dass es nicht stattfindet.
Natürlich wird sowas eher schwerpunktmäßig aus besonderem Anlass kontrolliert. Und natürlich wird jemand, der eine Landwirtschaft betreibt, ein Argument finden dass seine Spazierfahrt einem landwirtschaftlichem Zweck dient.
Aber das ändert nichts daran, dass die Führerscheinklassen L und T an den landwirtschaftlichen Zweck der Fahrt gebunden sind!
so ein Blödsinn, mit einem großen Traktor und großen Anhänger wird wohl niemand spazieren fahren, dann hätten die Bauern auch nicht mit den Traktoren nicht zum Demonstrieren fahren dürfen, jeder wer will darf sich ein Traktor kaufen egal welchen und darf damit sehr wohl Spazierenfahren
dann hätten die Bauern auch nicht mit den Traktoren nicht zum Demonstrieren fahren dürfen
Durften sie auch nicht.
Es wurde nur auf politischer Ebene entschieden, dass man mehr Schaden als Nutzen verursacht, wenn man das durchsetzt. Also hat man's akzeptiert dass es so ist.
Und nochmal: Deine private Ansicht, was du als Blödsinn empfindet, ändert nichts an der Fahrerlaubnisverordnung!
Du willst wirklich nicht kapieren, dass ich von der Fahrerlaubnisverordnung, also von Vorschriften schwarz auf weiß, spreche, oder?
Sammal: Reichen deine geistigen Fähigkeiten nicht, die Fahrerlaubnisverordnung zu lesen oder hast du beschlossen, dass diese für dich ungültig ist?
Auch mit nicht steuervergünstigtem Diesel (und nicht Kfz-steuerbefreitem landwirtschaftlichen Fahrzeug), ist es illegal mit Klasse L eine nicht-landwirtschaftliche Fahrt durchzuführen!
Fahrerlaubnisverordnung und Steuerverordnung. Sind zwei unterschiedliche Dinge. Deutsche Sprache und so. Für diejenigen, die lesen können.
Ja das wäre ja ok, wenn es darauf beschränkt ist, weil ja kaum unter 3,5T zu machen ist
Ich meine mich zu erinnern, das du keine gewichtsbeschränkung hast wenn du ein so langsamen Stecker fährst.
Google sagt: Denn die Klasse B schließt die Klasse L mit ein. Autofahrer fahren so legal Schlepper bis einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h bbH. Bei der Klasse L ist besonders darauf zu achten, dass bei der Mitführung von Anhängern eine maximale Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten wird.
nein Du darfst genauso spazieren fahren mit dem Traktor