Krankengeld als Studentin?
Hallo, ich war im Januar 2 Tage krank geschrieben. Bei meinem Arbeitgeber war ich kurzfristig beschäftigt und musste mich selbst als Studentin versichern. Nun habe ich die 2 Tage aber nicht ausgezahlt bekommen und bei der Krankenkasse habe ich die Auskunft bekommen das ich keinen Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse habe. Habe ich Anspruch auf Zahlung seitens des Arbeitgebers? Jeder Student wird doch mal krank, aber das man da keine Lohnfortzahlung kriegt wusste ich jetzt nicht.
3 Antworten
Wenn du unter 4 Wochen bei dem AG beschäftigt warst, muss der AG keine Lohnfortzahlung leisten
Normalerweise würde dir Krankengeld zustehen, aber bei einer kurzfristigen Beschäftigung ist man nicht kv pflichtig. Daher bekommst du auch kein Krankengeld
Die Rechtslage ist eindeutig, wenn du mehr als vier Wochen beim Arbeitgeber beschäftigt warst als die Krankheit eingetreten ist muss dir dieser den Lohn fortzahlen. Bei weniger als 4 Wochen ist die Krankenkasse zuständig.
Auch Minijobber haben Anspruch auf Lohnfortzahlung nach vier Wochen Betriebszugehörigkeit. Sie dürfen nicht anders als andere Arbeitnehmer behandelt werden.
Ich habe um die 700€ monatlich verdient, also kein Minijob mehr 😕
Ich war den ganzen November und Dezember beschäftigt, also länger als 4 Wochen