Autoverkauf von privat an Händler, kann ich den Vertrag rückgängig machen?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Naja, du scheinst ja schon einen mündlichen Vertrag geschlossen zu haben, deshalb bist du natürlich eigentlich daran gebunden.

Aber du kannst den Verkäufern vielleicht mit seinen eigenen Waffen schlagen. Er hatte ja mehrfach versichert, dass dein Auto nichts mehr wert sei. Also kannst du ihm ja sagen, dass ihm kein Schaden entstehen würde, wenn du ihm das wertlose Fahrzeug nicht überlässt. Gegebenenfalls erstattest du ihm halt den gezahlten Euro und legst 100 % des gezahlten Preises oben drauf, also insgesamt zwei Euro. Der Verkäufer kann ja schlecht argumentieren, dass ihm ein Schaden entstanden ist durch den Verlust eines wertlosen Fahrzeugs… Klar ist die Argumentation ein bisschen wackelig, andererseits ist das Verhalten des Händlers ja auch nicht ganz koscher. Ich würde das so machen und erst mal versuchen das auszusitzen.

T3Fahrer


Liesa805 
Beitragsersteller
 11.11.2019, 19:49

so ähnlich hab ich auch schon gedacht. Sarkastisch muss ich sagen, blond, älter - wie blöd kann man eigentlich sein??? Ist passiert - und ich werde es versuchen wie du vorgeschlagen hast. Danke!

verreisterNutzer  11.11.2019, 20:58

Der Vorschlag ist zwar gut und es stimmt dahin gehend dass dem Händler eigentlich kein Schaden entstanden sein dürfte wenn er 2 € von Liesa 805 bekommen würde.

Aber!

Wie sieht es denn mit den Kosten für die Abmeldung des Fahrzeuges aus? Darüber wurde bisher noch keine Aussage gemacht.

Ich denke selbst bei der Übernahme der Abmeldekosten wird der Händler auf Vertragserfüllung bestehen, da er als Pfiffiger Geschäftsmann schon längst das Fahrzeug in der Ecke für seinen Export Händler stehen hat und da bringt es ihm viel mehr als diese vielleicht grob gesagt 30€ . Er braucht auch keine Garantie oder Gewährleistung zu geben bei dem Exporteur.

T3Fahrer  11.11.2019, 21:11
@verreisterNutzer

Ich gehe davon aus, dass die FS das 1-€-Auto noch fährt. Insofern hat die FS noch die Verfügungsgewalt darüber hat...

Liesa805 
Beitragsersteller
 12.11.2019, 14:34
@verreisterNutzer

Ich hab heute geschafft, daß der Händler den Vertrag zerrissen hat. Alles gut gelaufen für mich - und der Händler hat durch meinen Autokauf doch noch ein gutes Geschäft gemacht.

verreisterNutzer  12.11.2019, 17:41
@Liesa805

Na dann ist ja alles gut, freue mich für dich. Nochmal machst du sowas aber nicht gell?

Liesa805 
Beitragsersteller
 12.11.2019, 21:22
@verreisterNutzer

Never ever!!! Danke Leute, ich konnte sonst keinen fragen, hier wurde mir eholfen!

T3Fahrer  11.11.2019, 19:43

Auch wenn du jetzt weiter unten geschrieben hast, dass du einen schriftlichen Vertrag hast, gilt meine Argumentation trotzdem weiterhin… Wenn das Fahrzeug angeblich wertlos ist, kann ja auch kein Schaden entstanden sein…

Liesa805 
Beitragsersteller
 12.11.2019, 14:27
@T3Fahrer

Ich hab es geschafft! Nach einer schlaflosen Nacht (hab mich so sehr über mich selbst geärgert) bin ich heute ins Autohaus und es ist mir gelungen, den Verkauf meines Autos rückgängig zu machen.

Alles gut also - und in Zukunft erst mal `ne Nacht drüber schlafen bevor ich unterschreibe!

T3Fahrer  12.11.2019, 14:31
@Liesa805

Das ist doch super! Ja, in der Begeisterung für ein Auto muss man sich selbst regelmäßig bremsen. Kein Auto ist so gut und so toll, dass man was vergleichbares nicht noch irgendwo anders findet und auch über ein Ankaufsangebot seines eigenen Wagen sollte man immer einmal gut nachdenken. Kein Auto(ver)käufer hat etwas zu verschenken… 😉

T3Fahrer  12.11.2019, 21:22
@Liesa805

Vielen Dank für den Stern! 😀

Sag mal, was für ein Auto hast du denn eigentlich gerettet? Also welches Modell - nur aus Interesse...

Liesa805 
Beitragsersteller
 12.11.2019, 21:38
@T3Fahrer

Alfa-Romeo GT, einer der ersten seiner Art. Baujahr 2004, Diesel

T3Fahrer  12.11.2019, 21:53
@Liesa805

Den hätte ich auch nicht für 1€ stehen lassen! 😉

Hast Du einen Vertrag gemacht oder nicht?

Wenn nicht, hast Du keine Verpflichtung.

Woher ich das weiß:Recherche

T3Fahrer  11.11.2019, 19:38

Es scheint ja ein mündlicher Vertrag zu bestehen, dann ist da auch eine Bindung dran…

T3Fahrer  11.11.2019, 19:41
@albatroz1102

Zum einen wissen wir beide nicht, ob es möglicherweise Zeugen gibt, einen Begleiter der Fragestellerin oder ein Mitarbeiter des Verkäufers… Abgesehen davon müsste man sich schon an einen mündlichen Vertrag halten, die Beweisbarkeit ist was anderes.

Warum hast du den alten Wagen denn überhaupt in "Zahlung gegeben", wenn er nur einen € dafür zahlen wollte?

Den hättest du doch dann freihändig selbst verkaufen können.


Liesa805 
Beitragsersteller
 11.11.2019, 19:50

Ganz ehrlich? Es war blöd...

verreisterNutzer  11.11.2019, 20:47
@Liesa805

Gut, da du es ja selbst eingesehen hast, braucht man darüber ja nichts mehr sagen außer eines. Beim nächsten mal passiert dir das hoffentlich nicht noch einmal.