Autoverkauf von privat an Händler, kann ich den Vertrag rückgängig machen?
Ich habe beim Händler ein knapp 2 Jahre altes Auto gekauft und mein altes in Zahlung gegeben - für 1,00 Euro... Der Verkäufer versicherte mir mehrmals, daß das Auto nichts mehr wert sei. Auch nach 2 Tagen, als ich ihm sagte, daß ich es nicht über mich bringe den Wagen für einen Euro zu verkaufen und er sicher mehr wert sei, bestand er darauf, das Auto ist nichts mehr wert. Hab jetzt ein Angebot für den Wagen über knapp 400 Euro bekommen. Muss ich das Auto trotzdem für einen Euro verkaufen oder kann ich vom Verkauf zurücktreten weil ich getäuscht worden bin?
3 Antworten
Naja, du scheinst ja schon einen mündlichen Vertrag geschlossen zu haben, deshalb bist du natürlich eigentlich daran gebunden.
Aber du kannst den Verkäufern vielleicht mit seinen eigenen Waffen schlagen. Er hatte ja mehrfach versichert, dass dein Auto nichts mehr wert sei. Also kannst du ihm ja sagen, dass ihm kein Schaden entstehen würde, wenn du ihm das wertlose Fahrzeug nicht überlässt. Gegebenenfalls erstattest du ihm halt den gezahlten Euro und legst 100 % des gezahlten Preises oben drauf, also insgesamt zwei Euro. Der Verkäufer kann ja schlecht argumentieren, dass ihm ein Schaden entstanden ist durch den Verlust eines wertlosen Fahrzeugs… Klar ist die Argumentation ein bisschen wackelig, andererseits ist das Verhalten des Händlers ja auch nicht ganz koscher. Ich würde das so machen und erst mal versuchen das auszusitzen.
T3Fahrer
so ähnlich hab ich auch schon gedacht. Sarkastisch muss ich sagen, blond, älter - wie blöd kann man eigentlich sein??? Ist passiert - und ich werde es versuchen wie du vorgeschlagen hast. Danke!
Ich gehe davon aus, dass die FS das 1-€-Auto noch fährt. Insofern hat die FS noch die Verfügungsgewalt darüber hat...
Ich hab heute geschafft, daß der Händler den Vertrag zerrissen hat. Alles gut gelaufen für mich - und der Händler hat durch meinen Autokauf doch noch ein gutes Geschäft gemacht.
Na dann ist ja alles gut, freue mich für dich. Nochmal machst du sowas aber nicht gell?
Never ever!!! Danke Leute, ich konnte sonst keinen fragen, hier wurde mir eholfen!
das "g" ist im www verloren gegangen - passiert schon mal
Auch wenn du jetzt weiter unten geschrieben hast, dass du einen schriftlichen Vertrag hast, gilt meine Argumentation trotzdem weiterhin… Wenn das Fahrzeug angeblich wertlos ist, kann ja auch kein Schaden entstanden sein…
Ich hab es geschafft! Nach einer schlaflosen Nacht (hab mich so sehr über mich selbst geärgert) bin ich heute ins Autohaus und es ist mir gelungen, den Verkauf meines Autos rückgängig zu machen.
Alles gut also - und in Zukunft erst mal `ne Nacht drüber schlafen bevor ich unterschreibe!
Das ist doch super! Ja, in der Begeisterung für ein Auto muss man sich selbst regelmäßig bremsen. Kein Auto ist so gut und so toll, dass man was vergleichbares nicht noch irgendwo anders findet und auch über ein Ankaufsangebot seines eigenen Wagen sollte man immer einmal gut nachdenken. Kein Auto(ver)käufer hat etwas zu verschenken… 😉
Hast Du einen Vertrag gemacht oder nicht?
Wenn nicht, hast Du keine Verpflichtung.
Es scheint ja ein mündlicher Vertrag zu bestehen, dann ist da auch eine Bindung dran…
Zum einen wissen wir beide nicht, ob es möglicherweise Zeugen gibt, einen Begleiter der Fragestellerin oder ein Mitarbeiter des Verkäufers… Abgesehen davon müsste man sich schon an einen mündlichen Vertrag halten, die Beweisbarkeit ist was anderes.
Warum hast du den alten Wagen denn überhaupt in "Zahlung gegeben", wenn er nur einen € dafür zahlen wollte?
Den hättest du doch dann freihändig selbst verkaufen können.
Gut, da du es ja selbst eingesehen hast, braucht man darüber ja nichts mehr sagen außer eines. Beim nächsten mal passiert dir das hoffentlich nicht noch einmal.
Der Vorschlag ist zwar gut und es stimmt dahin gehend dass dem Händler eigentlich kein Schaden entstanden sein dürfte wenn er 2 € von Liesa 805 bekommen würde.
Aber!
Wie sieht es denn mit den Kosten für die Abmeldung des Fahrzeuges aus? Darüber wurde bisher noch keine Aussage gemacht.
Ich denke selbst bei der Übernahme der Abmeldekosten wird der Händler auf Vertragserfüllung bestehen, da er als Pfiffiger Geschäftsmann schon längst das Fahrzeug in der Ecke für seinen Export Händler stehen hat und da bringt es ihm viel mehr als diese vielleicht grob gesagt 30€ . Er braucht auch keine Garantie oder Gewährleistung zu geben bei dem Exporteur.