Verkauf Auto frage?
Hallo und zwar verkaufe ich mein Auto. Das Auto wurde an der Stoßstange damals, bevor ich es gekauft hatte, nachlackiert, weil da 2 Kratzer waren (so der Händler). Gemacht wurde alles bei Mercedes. Auto ist unfallfrei.
ist es erzwingend förderlich, beim Verkauf an den Käufer, es zu erwähnen? Ich verkaufe es privat an einen Händler.
Im Kaufvertrag (als ich das Auto erworben habe) steht: „Stoßstange nachlackiert“, mehr nicht. An der Dicke vom Lack, oder sonstiges, hat sich nichts verändert. Wie erwähnt waren da nur 2 Kratzer, deshalb wurde es nachlackiert.
Hat der Händler dir das unfallfrei bescheinigt ?
Ja
5 Antworten
Wo ist das Problem? Sag, dass es nachlackiert wurde, und gut. Die Tatsache, dass du hier jetzt eine Umfragewelle startest, impliziert doch, dass dich sowas beim Kauf auch interessieren würde. Dramatisch war der Schaden ja nicht, also keine Panik. Aber man kann doch einfach unnötigen Diskussionen aus dem Weg gehen - wenn jmd sowas verschweigt, fragt man sich automatisch, ob da nicht doch mehr war…
Also mich würde es echt nicht interessieren, wenn optisch alles so top aussieht. Ich mein, man sieht es ja ned und würde nie auf die Idee kommen, dass was gemacht worden ist. Mir gehts nur darum, ob ich es erwähnen MUSS. Es gibt ja keinen Unfall, nur befürchte ich, dass, wenn ich das angebe, er wieder vom Preis runtergeht und auf sowas hab ich kein Bock. Und um vom Preis runterzugehen, braucht man Gründe und das wär einer, obwohl alles passt.
Natürlich ist das erforderlich.
Das hat nichts mit Moral zu tun!
Rechtlich gesehen, bist du verpflichtet, alle dir bekannten Schäden anzugeben.
Anderenfalls, steht arglistige Täuschung im Raum.
Ist kein bekannter Schaden, sowohl kein Mangel, also muss ich es nicht erwähnen! Ich wurde nicht drauf angesprochen, ob das Auto Nachlackierungsfrei ist und nein, das ist keine arglistige Täuschung. Bitte besser recherchieren. Wenn du es mit Quellen, bzw. nachweisen kannst, ob man die Nachlackierung angeben muss, aufgrund eines Kratzers, dann nehme ich alles zurück. Zudem noch angeben, dass alles fachgerecht, bei einer Mercedes-Werkstatt, gemacht worden ist und optisch nichts verändert worden ist.
Bei Nachlackierung ist an der Stelle immer eine andere Lackdicke. Sollte da gemessen werden und du Gast sas nicht erwähnt könnte man dir unterstellen dass du einen Unfall verschwiegen hast. Erwähne es und füge den damaligen Kaufvertrag als Beleg mit an.
erstmal danke für die Antwort. Ich habe den Händler vorhin angerufen und er sagte mir, dass an der Lackdicke nichts verändert worden ist. Wie erwähnt ist es ja kein Unfall gewesen (so auch im Kaufvertrag festgehalten). Da warnen halt links und rechts jeweils ein kleiner Kratzer..
Sagen kann mal viel. Du kannst die Dicke trotzdem mal messen lassen. Das macht z b der Schadengutachter vom TÜV. Den würde ich mal fragen oder Lackierfirmen könnten auch so ein Gerät haben. Die Kratzerbeseitigung würde ich unter Schönheitsreparaturen einordnen.
Wenn es da so steht wie du geschrieben hast, ist das kein Problem. Das Auto ist dennoch unfallfrei. Die unterschiedliche Lackstärke kann man schon messen. Wo ist das Problem für dich es dennoch zu sagen ? Der Händler ist doch nicht blöd, wird dir aber sicher nicht den Kopf abreissen wenn du es ihm sagst.
Nicht das es heißt „aaaah, 500 eur gehen wir dann vom Preis noch runter“.
Eine sach-und fachgerechte Nachlackierung von Karosserieteilen aus rein optischen Gründen - wie etwa nach Kratzern - stellen keinen Mangel da und müssen deswegen auch nicht extra erwähnt werden. Das wäre anderes wenn diese Arbeiten nach einem Unfall nötig gewesen wären.
ich habe nicht nach einer moralischen Antwort gesucht, sondern eher nach einer rechtlichen.