Aussage gegen Aussage bei sexueller Belästigung?
Kurz zur Situation : es ist Nacht, 5 Leute stehen an einem kleinen Tisch, der eine ist betrunken, stellt sich neben eine Frau und fasst sie am Hintern an.
Die Frau schreitet sofirt zurück und schreit ihn an.
Die andere sehen nicht wie er sie angefasst hat, sondern bekommen nur die starke Reaktion der Frau mit.
Wenn man das zur Anzeige bringen würde, wäre es Aussage gegen Aussage ?
Kleiner Nachtrag: die stehen alle nah bei ander und haben schon gesehen dass der Mann zu nah gekommen ist
5 Antworten
Das kommt ganz auf die Situation an. Es ist auch möglich das das ganze gar nicht erst aufgenommen wird oder wegen Geringfügigkeit fallen gelassen wird.
Wie gesagt es kommt auf den Rahmen an. Aber es gehört nun mal zum Leben das es zwischen Männern und Frauen sexuelle Annäherungsversuche gibt.
Wenn nach einem klaren Nein dann Schluss ist kann man das nicht mit der Justiz verfolgen, das wäre imho Lebensfremd.
Ja, es wäre Aussage gegen Aussage. Die Zeugen können nur die Reaktion beurteilen, sollte es zur Anzeige kommen!
Ja, wenn es sonst niemand mitgekriegt hat, ist es natürlich Aussage gegen Aussage.
Die Leute haben schon mitbekommen wie der zu nahe gekommen ist, da ja alle am Tisch standen und er dazu gekommen ist
Nein nicht am Hintern sonder dass er mit seinem Körper und Gesicht an Sie gekommen ist, ist halt die Frage ob dass schon zu viel ist
Man kann es schon zur Anzeige bringen. Es klingt für mich halt, als ob das recht schnell eingestellt werden würde.
"Aussage gegen Aussage" gibt es bei Gericht nicht. Das ist ein Hirngespinst derer, die es sich gern besonders einfach machen.
Kannst du das genauer erklären ? Wenn die Frau sagt er hat mich angefasst und der Mann dann sagt Nein hab ich nicht ?
Ja, meines Wissens ist/ wäre es Aussage gegen Aussage, da die Zeugen die Tat nicht gesehen haben.
Was genau meinst du mit Geringfügigkeit ? Gibt es Grenze ab wann es 'schlimm' ist