Verbindliche Zusage für eine Ausbildung?
Ich habe von einem Unternehmen eine telefonische Zusage für eine Ausbildung bekommen und ich habe auch nur telefonisch zugesagt.
Nun werden die im Unternehmen den Ausbildungsvertrag vorbereiten und unterschrieben mir zuschicken. Die Dame am Telefon hat mir gesagt, dass meine Zusage verbindlich ist. Inwiefern?
Denn eigentlich hat mir ein anderes Unternehmen auch nur mündlich für eine Ausbildung zugesagt. Also der Zuständige der mit mir das Bewerbungsgespräch hatte. Dieses Unternehmen ist halt einfacher zu erreichen. Deswegen würde ich lieber dort die Ausbildung anfangen.
Dennoch habe ich der Dame am Telefon zugesagt, aus Angst, dass ich am Ende ohne eine Ausbildung da stehe. Aber ich darf doch bevor die Ausbildung anfängt, obwohl ich den Ausbildungsvertrag unterschrieben habe, von der Ausbildung zurücktreten, oder?
9 Antworten
Hallo VAGT1T,
mündliche Zusagen sind im Arbeitsrecht wirksam.
Allerdings kannst du, selbst wenn du bereits bei einem Ausbildungsunternehmen einen Ausbildungsvertrag unterschrieben hast, diesen ohne Einhaltung von Kündigungsfristen und ohne Nennung eines Kündigungsgrundes wieder beenden.
Demnach: alles gut!
emesvau
Ich bezweifle, dass sie einen Azubi wieder Willen wollen, also einfach absagen.
Mehr als sauer sein können sie nicht tun.
Einen Ausbildungsvertrag kannst du jederzeit kündigen - auch vor der Start der Ausbildung. Daher: kein Problem
Zuruecktreten kannst du nicht. Du kannst aber bis zum Ablauf der Probezeit jederzeit fristlos kuendigen. Das geht auch schon vor Antritt des Ausbildungsverhaeltnisses.
Also das Unternehmen möchte sicher den Platz auch besetzen. Fair wäre es, wenn du dein Anliegen so kommunizieren würdest.