Hat man Anspruch auf Berufausbildungsbeihilfe mit hohen Einkommen?
Z.B 1000 ausbildungsgehalt + Kindergeld 250
Miete 500 oder 700
Wird die miete dann von der arbeitsagentur gegenfinaziert mit der BAB oder nicht ?
Wohngeld oder kinderzuschlag ect. ?
Fall jetzt jemand mit Eltern unterhaltspflicht kommt, ist das keine lösung da sie Grundsicherungsempfänger sind
4 Antworten
Im Internet findest Du einen kostenlosen BAB - Rechner von der Agentur für Arbeit.
Kindergeld zählt dabei nicht in der Berechnung als Einkommen, sondern nur deine Nettovergütung, wenn deine Eltern nicht leistungsfähig sind.
Wenn das deine Erstausbildung ist, kommt Wohngeld nicht in Betracht, da Du entweder Anspruch auf BAB - hast und etwas bekommst und wenn Du auf Grund von zu hoher Nettovergütung nichts bekommen solltest, hättest Du aber zumindest dem Grunde nach Anspruch auf BAB - und auch dann würdest Du von Wohngeld ausgeschlossen sein.
Außerdem müsste man schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein und über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügen.
Kinderzuschlag fällt auch aus, da das Kind dafür unter anderen unter 25 Jahren sein müsste und im Haushalt der Eltern leben müsste.
Könntest dann nur noch einen Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter stellen und hoffen das Du da eine monatliche Aufstockung bewiligt bekommst, wenn Du deinen Grundbedarf nach dem SGB - ll nicht mit deinem anrechenbarem Einkommen decken kannst.
Wie war das nochmal...? Wohngeld scheidet wohl aus...Weil eben die Eltern unterhaltspflichtig sind... BAB könnte es ein bisschen geben. Habe da die Relationen nicht mehr auf dem Schirm.
Aha. Wohngeld kannst du nur dann beantragen, wenn du keinen Anspruch auf BAB hast und eben eine eigene Wohnung hast.
https://www.azubi.de/beruf/tipps/wohngeld
Auf BAB wiederum hast du wohl nur Anspruch, wenn du für die Ausbildung eine eigene Wohnung brauchst.
Kinderzuschlag gibt es, wenn man als Azubi eigene Kinder hat, mit denen man lebt...
Du müsstest mal deine Situation näher erläutern.
Nein, wenn du zu viel Einkommen hast, bekommst du kein BAB und kein Wohngeld, kein Kinderzuschlag. Lediglich das Kindergeld von deinen Eltern. Und wenn deine Miete 500 oder 700 beträgt, such dir eine angemessene Wohnung, denn das ist zu groß wenn du nicht gerade in München wohnst, wo 1-Raum Wohnungen sehr viel kosten. Die Wohngeldstelle guckt neben BAB auch genau hin, ob die Wohnung angemessen ist.
BAB ist ja zunächst ein Zuschuss für Azubis, deren Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu finanzieren.
1250€ empfinde ich nicht als zu wenig für den Lebensunterhalt.
Für genauere Infos musst du einen Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen.