Ausbildung Elternzeit?
Ich bin in der Ausbildung schwanger geworden. Hab dabei mein erstes Jahr nicht ganz fertig gemacht und dann war ich im Beschäftigungsverbot und anschließend Elternzeit bis Dezember diesen Jahres. Mein Arbeitgeber ist ein Ambulanter Pflegedienst. Eigentlich wollte ich mit der Ausbildung weitermachen. Es ist leider so das der KV uns verlassen hat. Und sonst habe ich keine Unterstützung außer meine Eltern die aber auch beruflich eingespannt sind. Mir wurde gesagt wenn ich ins 2 Jahr einspringe darf ich keinen einzigen Tag fehlen weder Arbeit noch Schule , dass ist aber fast unmöglich , wenn ich alleinerziehend bin. Jetzt habe ich daran gedacht ab September eine Ausbildung als Pflegehelferin zu machen mit Prüfung , dass ich wenigstens etwas in der Tasche habe und dann evtl ins 2 Jahr reinzukommen als Azubi Pflegefachkraft. Ich mach mir halt nur Gedanken wie mein Arbeitgeber reagiert , da er sich bestimmt drauf verlassen hat, dass ich ganz normal weitermache bzw wie das abläuft ob man dann den Vertrag dann kündigt usw.
1 Antwort
Hi, also in der Ausbildung darfst du natürlich die Elternzeit nehmen, wenn dein Ausbildungsverhältnis auf einem Arbeitsvertrag beruht. Das geht auch bei einer Umschulung oder eine berufliche Fortbildung. Die Elternzeit wird nicht auf die Zeiten der Berufsausbildung angerechnet. Das heißt, deine Ausbildungszeit wird für diese Zeitspanne unterbrochen und verlängert sich um die in Anspruch genommene Elternzeit (Maximal 3 Jahre)
Du musst auf jeden Fall deinem Arbeitgeber das mitteilen, am besten frühzeitig und im direkten Gespräch mit deinem Betrieb. Damit rechtezeitig Ersatz für dich gefunden werden kann.
Wichtig ist es auch, dass dein Ausbildungsbetrieb verpflichtet ist, dir die angemeldete Elternzeit zu bestätigen. Da kannst du in deiner Bestätigung schauen, von wann bis wann du Elternzeit nimmst und wann du die Elternzeit angemeldet hast.
Ich habe auch irgendwo mitbekommen, dass du auf eine Vergütung bzw. Lohnfortzahlung in der Elternzeit keinen Anspruch hast. Es gibt andere Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung zum Beispiel Elterngeld, das ersetzt einen großen Teil deines Einkommens.
Während der Elternzeit ist es auch möglich, in Teilzeit bis zu 30 Std. pro Woche in deinem Betrieb oder mit Genehmigung deines Ausbildungsbetriebs, auch in einem anderem Unternehmen zu arbeiten.
Du als Azubi mit Kind darfst auch eine Teilzeitausbildung absolvieren, dazu musst du ein Antrag mit dem Ausbildungsbetrieb, IHK gestellt werden. Ich meine du kannst auch auf Berufsausbildungsbeihilfe beantragen.
Ich hoffe, dass du damit irgendwie weiter kommst.