Ausbildung Elternzeit?

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Hi, also in der Ausbildung darfst du natürlich die Elternzeit nehmen, wenn dein Ausbildungsverhältnis auf einem Arbeitsvertrag beruht. Das geht auch bei einer Umschulung oder eine berufliche Fortbildung. Die Elternzeit wird nicht auf die Zeiten der Berufsausbildung angerechnet. Das heißt, deine Ausbildungszeit wird für diese Zeitspanne unterbrochen und verlängert sich um die in Anspruch genommene Elternzeit (Maximal 3 Jahre)

Du musst auf jeden Fall deinem Arbeitgeber das mitteilen, am besten frühzeitig und im direkten Gespräch mit deinem Betrieb. Damit rechtezeitig Ersatz für dich gefunden werden kann.

Wichtig ist es auch, dass dein Ausbildungsbetrieb verpflichtet ist, dir die angemeldete Elternzeit zu bestätigen. Da kannst du in deiner Bestätigung schauen, von wann bis wann du Elternzeit nimmst und wann du die Elternzeit angemeldet hast.

Ich habe auch irgendwo mitbekommen, dass du auf eine Vergütung bzw. Lohnfortzahlung in der Elternzeit keinen Anspruch hast. Es gibt andere Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung zum Beispiel Elterngeld, das ersetzt einen großen Teil deines Einkommens.

Während der Elternzeit ist es auch möglich, in Teilzeit bis zu 30 Std. pro Woche in deinem Betrieb oder mit Genehmigung deines Ausbildungsbetriebs, auch in einem anderem Unternehmen zu arbeiten.

Du als Azubi mit Kind darfst auch eine Teilzeitausbildung absolvieren, dazu musst du ein Antrag mit dem Ausbildungsbetrieb, IHK gestellt werden. Ich meine du kannst auch auf Berufsausbildungsbeihilfe beantragen.

Ich hoffe, dass du damit irgendwie weiter kommst.