Wird im Beschäftigungsverbot ( in der Ausbildung) das Kindergeld und die Vollwaisenrente weiter bezahlt und wie sieht es nach der Geburt aus?

2 Antworten

Mitteilungspflicht hast Du und wenn Du im Mutterschutz oder Beschäftigungsverbot bist, steht dir meiner Kenntnis nach bis Ende des Mutterschutzes weiter Kindergeld und Waisenrente zu.

Wenn Du aber nach dem Mutterschutz in Elternzeit gehst und deine Ausbildung unterbrichst, ruht der Anspruch auf Kindergeld und Waisenrente.

Da solltest du mal googeln nach "da-kg 2024" und downloaden sowie nachlesen auf Seite 49 unter dem Punkt:

A 17.2 Erkrankung und Mutterschaft

Bild zum Beitrag

Beim Waisenrentenanspruch dürfte dies ähnlich geregelt sein...

Bild zum Beitrag

Woher ich das weiß:Recherche
 - (Recht, Geld, Ausbildung)  - (Recht, Geld, Ausbildung)