unentschuldigte Fehlzeiten Ausbildung?

Isuzu189  13.12.2024, 20:02

Ist es denn JETZT erst rausgekommen? oder länger bekannt?

whocares13 
Beitragsersteller
 13.12.2024, 20:05

Meine PA und PDL haben erst vor drei Wochen von der Schule davon erfahren.

3 Antworten

UE Fehlzeiten von vor 2 Jahren sind arbeitsrechtlich verjährt. Das hätte der AG direkt machen müssen.

Du könntest aber Probleme bei der Zulassung zur Prüfung bekommen. Reichen deine Ausbildungstage?


whocares13 
Beitragsersteller
 13.12.2024, 20:08

Insgesamt habe ich 90 Fehlstunden, aber keine davon im Praxis.

ich hab das gerade gelesn :

,,Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB),,

Rheinflip  14.12.2024, 09:20
@whocares13

Fehlverhalten, dass zu einer Abmahnung oder Kündigung führen könnte, muss so sofort nach Bekanntwerden abgemahnt werden. Der Arbeitgeber kann nicht einfach zwei jahre warten und dann noch eine Abmahnung o Kündigung rausschicken.

Die dreijährige verjährungsfrist gilt für Schulden etc.

Rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Bei der Menge ist keine Abmahnung mehr notwendig, das ist aktiver Arbeitszeitbetrug.

Musst jetzt halt gucken wie der Arbeitgeber reagiert und falls du fliegst ob du die Prüfung auch extern noch machen kannst. Oder dem Arbeitgeber ists jetzt auch egal und er lässt dich noch fertig machen und gut ist.

Verjährung wäre nur ein Thema, wenns dem AG bereits so lange bekannt wäre...(bzw. er hätte dann ab Bekannt werden asap reagieren müssen)


Rheinflip  14.12.2024, 09:18

Falsch. Nach 2 Jahren ist das nicht mehr abmahnbar.

Du wirst vermutlich einfach nicht übernommen nach der Prüfung

für asrbeitsrechtliche Maßnahmen wäre es jetzt ohnehin zu spät