unentschuldigte Fehlzeiten Ausbildung?
Hallo Leute,
ich bin im dritten Jahr meiner Ausbildung zur Pflegefachkraft und habe leider 50 Stunden unentschuldigte Fehlzeiten vom ersten Jahr bei der Schule.
kann man jetzt nach zwei Jahren vom Arbeitgeber bestraft werden?
Abmahnung oder so was bekommen
Ist es denn JETZT erst rausgekommen? oder länger bekannt?
Meine PA und PDL haben erst vor drei Wochen von der Schule davon erfahren.
3 Antworten
UE Fehlzeiten von vor 2 Jahren sind arbeitsrechtlich verjährt. Das hätte der AG direkt machen müssen.
Du könntest aber Probleme bei der Zulassung zur Prüfung bekommen. Reichen deine Ausbildungstage?
Fehlverhalten, dass zu einer Abmahnung oder Kündigung führen könnte, muss so sofort nach Bekanntwerden abgemahnt werden. Der Arbeitgeber kann nicht einfach zwei jahre warten und dann noch eine Abmahnung o Kündigung rausschicken.
Die dreijährige verjährungsfrist gilt für Schulden etc.
Rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Bei der Menge ist keine Abmahnung mehr notwendig, das ist aktiver Arbeitszeitbetrug.
Musst jetzt halt gucken wie der Arbeitgeber reagiert und falls du fliegst ob du die Prüfung auch extern noch machen kannst. Oder dem Arbeitgeber ists jetzt auch egal und er lässt dich noch fertig machen und gut ist.
Verjährung wäre nur ein Thema, wenns dem AG bereits so lange bekannt wäre...(bzw. er hätte dann ab Bekannt werden asap reagieren müssen)
Du wirst vermutlich einfach nicht übernommen nach der Prüfung
für asrbeitsrechtliche Maßnahmen wäre es jetzt ohnehin zu spät
Insgesamt habe ich 90 Fehlstunden, aber keine davon im Praxis.
ich hab das gerade gelesn :
,,Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB),,