Ausbilder zwingt Nachhilfe?

11 Antworten

Wir sind hier nicht bei "Wünsch Dir was", sondern bei "So isses".

Dein Ausbildungsbetrieb wird Dich wohl nicht so lange mitschleppen, bis es Dir genehm ist, Dich mal auf den Hosenboden zu setzen.

Und wenn Du jetzt bockig bist, wirst Du wohl kaum übernommen. Ein besonders gutes Zeugnis wirst Du auch nicht bekommen.

Sei froh, dass Dein Ausbilder versucht, Dir zu helfen.


wilees  05.03.2020, 13:01
Wir sind hier nicht bei "Wünsch Dir was", sondern bei "So isses".

Das gilt aber nicht nur für den Auszubildenden! Und man kann einem Auszubildenden nun einmal keinen zusätzlichen Nachhilfeunterricht in der Freizeit aufzwingen. Und mal realistisch mit einer 4 im Zeugnis .... selbst in einem Hauptfach .... kann man recht gut leben.

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Seeheldin  05.03.2020, 13:11
@wilees

Kann mir bitte mal jemand erklären, warum Kinder und Jugendliche heutzutage nur noch mit einem schaumstoffgepolsterten Zuckerzängchen gestreift werden.

Der/Die Azubi/ne sollte ein echtes Eigeninteresse haben, gute Leistungen zu bringen. Und er/sie sollte froh sein, dass sich der Ausbilder echt Gedanken macht.

Das Leben besteht nicht nur aus Freizeit und Chillen. Und ja, man kann erwarten, dass man sich auch mal in seiner heiligen Freizeit auf den Hosenboden setzt. Oder ist Hartz-IV neuerdings ein Berufsziel?

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wilees  05.03.2020, 13:27
@Seeheldin

Davon istweder in meiner Antwort noch in irgendeinem meiner Kommentare die Rede. Nur ! man muss auch einmal die Kirche im Dorf lassen - der Notenschnitt von 3,8 in einem Fach ist nun einmal ganz, ganz sicher kein Drama. Und wohlgemerkt keines meiner Kinder hat / hätte deshalb Nachhilfe oktroyiert bekommen. Jedes wusste jedoch, dass es im Falle X punktuell Nachhilfe hätte nehmen können. Und trotzdem haben sie alle ihr Abi mit einer 1 vor dem Komma absolviert. Also bitte nicht gleich alles dramatisieren.

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Sei doch froh, dass man dich unterstützen möchte anstatt trotzig zu reagieren.


d0n1s2002 
Beitragsersteller
 05.03.2020, 21:50

Das war Ja nicht so gemeint das ich keine Lust habe nur dachte ich ich versuche es von mir selber aus mich zu bessern Bevor ich in die Nachhilfe gehe

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Was hast Du denn für eine dämliche Einstelllung!

Du bist verpflichtet Dich zu bemühen und mit zu arbeiten.

Wenn Dir der Ausbilder Nachhilfe verordnet mußt Du sie auch annehmen.

immerhin ist das eine nette Geste vom Ausbilder und er möchte auch daß Du die Ausbildung bestehst. Somit hält er noch an Dich fest und wird Dich dann auch noch übernehmen, sonst würde er sich nicht die Mühe machen Dir zu helfen.

Streubst Du Dich dagegen, wird er Dich vermutlich kündigen, denn einen Azubi mit der

dämlichem Einstellung kann niemand gebrauchen.

Woher ich das weiß:Recherche

Aspects  05.09.2023, 21:31

Nein, wenn die Nachhilfe in seiner Freizeit ist muss er garnichts.

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Deine allgemeinen Pflichten richten sich zunächst nach Paragraph 13 BBiG. Dort heißt es:

Auszubildende haben sich zu bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist. Sie sind insbesondere verpflichtet,

1.

die ihnen im Rahmen ihrer Berufsausbildung aufgetragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen,

2.

an Ausbildungsmaßnahmen teilzunehmen, für die sie nach § 15 freigestellt werden,

3.

den Weisungen zu folgen, die ihnen im Rahmen der Berufsausbildung von Ausbildenden, von Ausbildern oder Ausbilderinnen oder von anderen weisungsberechtigten Personen erteilt werden,

4.

die für die Ausbildungsstätte geltende Ordnung zu beachten,

5.

Werkzeug, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich zu behandeln,

6.

über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren,

7.

einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis zu führen.

Die o. g. Freistellung handelt vom Berufsschulunterricht bzw. Prüfung. Somit ist Nachhilfeunterricht nicht eingeschlossen. Wenn aber der Ausbildende dir innerhalb der Ausbildungszeit den Auftrag gibt an der Nachhilfe teilzunehmen, ist dies von dem Paragraphen erfasst (siehe Nr. 1).

Außerhalb der Zeit ist dies keine Verpflichtung. Eine Konsequenz kann dich nicht erwarten, außer vielleicht das Ausbleiben der Übernahme, wenn dieses Angebot überhaupt bestand. Aber innerhalb des Ausbildungsverhältnisses hat eine Weigerung keinen Nachteil unter o. g. Sichtweise.

Davon unabhängig wäre es dennoch ratsam das Angebot anzunehmen.