Aufstiegs-Bafög und Wohngeld, Bürgergeld gleichzeitig?

2 Antworten

Sie selbst wäre mit Bafög - sicher von Bürgergeld ausgeschlossen.

Wie alt ist sie und das Kind, was bekommt sie an Unterhalt fürs Kind, was würde sie an Bafög - bekommen und was würde sie für eine eigene angemessene Wohnung für die Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen müssen ?

Durch das Kind, was selber keinen Anspruch auf Bafög - oder BAB - hat, könnte unter Umständen ein Anspruch auf Wohngeld von der Wohngeldbehörde bestehen.

Dafür muss man aber schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein und über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügen.

Da kann dann auch Kindergeld, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt helfen, auch wenn das Kindergeld zumindest für das Kind kein anrechenbares Einkommen beim Wohngeld ist, um das benötigte zuschussfähige Mindesteinkommen zu erreichen.

Wenn sie selber noch unter 25 wäre, bestünde auch für sie wieder Anspruch auf Kindergeld von derzeit 255 Euro.

Sie müsste dann wie erklärt schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein, dass Einkommen müsste so hoch sein, dass sie davon erst einmal die Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen kann.

Dann sollte noch soviel übrig sein, dass sie auf min. 80 % des Regelbedarfs für den Lebensunterhalt und Alleinerziehenden Mehrbedarf nach dem SGB - ll unter Bürgergeld vom Jobcenter kommt.

Bei ihr wären das derzeit min.563 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und beim Kind käme es auf das Alter an, unter 6 Jahren derzeit 357 Euro und ab 6 bis unter 14 Jahren 390 Euro Regelbedarf.

Für 1 Kind unter 7 Jahren läge der Alleinerziehenden Mehrbedarf derzeit bei 36 % von ihrem Regelbedarf, sonst bei einem Kind ab der Vollendung des 7 Lebensjahres noch 12 % an Mehrbedarf.


TinaPauli  04.04.2025, 21:56

Wer Aufstiegs-BAföG bezieht ist nicht vom Wohngeld ausgeschlossen

isomatte  04.04.2025, 22:45
@TinaPauli

Habe ich auch nicht geschrieben !

Alleine durch das kleine Kind besteht ja theoretisch Anspruch auf Wohngeld, wenn sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllt.

Wäre sie alleine, müsste sie auch erst einmal schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein und das benötigte zuschussfähige Mindesteinkommen erreichen.

sarellamaresa 
Beitragsersteller
 04.04.2025, 21:07

Erstmal vielen Dank für die sehe ausführliche und informative Antwort.

Sie wird zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns 27 sein, ihr Kind 2 Jahre. Der Unterhalt ist noch nicht berechnet worden.

An Aufstiegs-Bafög wären es ca. 1400€, die sie bekommen würde. Dazu kommt dann noch das Kindergeld von 255€. Da sie während der Ausbildungszeit selber versichert ist, muss sie ihre Krankenversicherung monatlich selber zahlen (Ist als Zuschuss im Bafög schon mit einberechnet).

Mietpreise liegen hier in der Region bei 900-1000€ Kaltmiete.

Nicht zu vergessen die monatlichen Kita Kosten von 480€.

Da wäre es sinnvoll zu wissen, ob man durch Wohngeld unterstützt werden würde.

isomatte  04.04.2025, 21:54
@sarellamaresa

Wie erklärt muss man für Wohngeld schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein und das benötigte zuschussfähige Mindesteinkommen erreichen.

Habe ich in meiner Antwort ja schon angegeben.

Bei der genannten Kaltmiete kämen ja zumindest noch der Abschlag für Heizkosten dazu, wenn bei der Kaltmiete schon die kalten Nebenkosten enthalten sind, da kann man alleine für den Abschlag Heizkosten sicher mit 200 Euro rechnen.

Da käme man ja alleine schon für die Warmmiete auf etwa 1200 Euro.

Dazu dann noch 80 % von 563 Euro + 357 Euro Regelbedarf für das Kind unter 6 Jahren und für sie noch 36 % als Alleinerziehenden Mehrbedarf von ihrem Regelbedarf.

Also alle Regelbedarfe zusammen + Mehrbedarf und davon dann nach Zahlung der Warmmiete min.noch um die 80 % im Monat zur Verfügung haben.

Dann könnte auch Anspruch auf Wohngeld bestehen.

Wenn es keinen Unterhalt vom Kindsvater geben würde, dann müsste sie Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen.

Das müssten derzeit 227 Euro für 1 Kind unter 6 Jahren sein.

Bitteschön

Bürgergeld und Wohngeld schließen sich gegenseitig aus.

Die vom Betrag her höhere Leistung ist zu beantragen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..