Was steht mir zu für 2 Monate als Überbrückung (Bürgergeld, Job)?

1 Antwort

Dann wird wohl nur Bürgergeld vom Jobcenter bleiben, wenn Du keinen Job findest und mit dem Einkommen deinen Lebensunterhalt selber bestreiten kannst.

Ohne eigenes Einkommen stünden dir als Single derzeit dann min. 502 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und min.noch deine Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zu, den muss man aus dem Regelbedarf oder eigenem Einkommen selber zahlen.

Eigenes Einkommen würde dann natürlich entsprechend der SGB - ll Verordnungen mindernd auf den Bedarf angerechnet.


leyloxxxxxxx 
Beitragsersteller
 06.04.2023, 20:10

wie sieht es aus wenn man verheiratet ist und mit dem Ehemann zusammen wohnt, sein einkommen auch azubi gehalt ist und dementsprechend auch nicht ausreicht ?

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isomatte  06.04.2023, 20:23
@leyloxxxxxxx

Das wird entsprechend auf euren Gesamtbedarf angerechnet !

Wie alt ist er, was bekommt er Brutto und Netto, ist noch anderes Einkommen vorhanden und was muss für die Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom gezahlt werden ?

Wenn ihr alleine wohnt, dann sind das derzeit min. 2 x 451 Euro für die Regelbedarfe für den Lebensunterhalt und dazu min.noch die Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom.

Auf Erwerbseinkommen gelten die Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll, dass wären vom Bruttoeinkommen zunächst einmal 100 Euro Grundfreibetrag.

Ab 100 Euro bis 1000 Euro Brutto kommen 20 % und von 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Voraussichtlich ab Juli 2023 soll es dann etwas mehr werden, da käme man bei min. 1200 Euro Brutto dann auf max. 348 Euro, bisher auf max. 300 Euro Freibetrag.

Diesen Freibetrag kann man dann auf jeden Fall vom Netto abziehen und das ergibt dann das voraussichtliche anrechenbare Netto Erwerbseinkommen, was auf den Gesamtbedarf angerechnet wird.

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