Auflösung Erbgemeinschaft?
Hallo.
Ich hätte da mal eine Frage. Ich und meine Tante haben vor 19 Jahre das Haus von meiner Oma und Opa jeweils zur Hälfte geerbt (also Erbengemeinschaft) nun möchte ich den anderen Teil von dem Haus ihr abkaufen. Mot einer monatlichen Rate von 300€. Im Internet steht es fällt keine Grunderwerbsteuer an nei einer Erbauseinanderstzung? Stimmt das?
2 Antworten
Die Grunderwerb- Steuer Frage ist beantwortet. Du bezahlst deiner Tante 3.600€ im Jahr für ein halbes Haus in Form eines Raten- oder Mietkauf.
Je nach Wert des Hauses - bezahlst du hier ziemlich lange. Bedeutet deine Tante muss auch noch ziemlich lange leben.
Bedeutet im Umkehrschluss deine Tante gewährt dir unter Umständen über einen sehr langen Zeitraum ein zinsloses Darlehen. Ich würde daher klären, ob hier möglicherweise Schenkungssteuer anfällt.
Den Entwurf des Kaufvertrag würde ich auf jeden Fall von einem Anwalt prüfen lassen. Vor allem was geschieht wenn die Tante oder du vor vollständiger Erfüllung des Vertrages stirbt. Insbesondere wenn du nicht die gesetzliche Erbin der Tante bist.
Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)
§ 3 Allgemeine Ausnahmen von der Besteuerung
Von der Besteuerung sind ausgenommen:
3.
der Erwerb eines zum Nachlaß gehörigen Grundstücks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses. Den Miterben steht der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner gleich, wenn er mit den Erben des verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners gütergemeinschaftliches Vermögen zu teilen hat oder wenn ihm in Anrechnung auf eine Ausgleichsforderung am Zugewinn des verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners ein zum Nachlass gehöriges Grundstück übertragen wird. Den Miterben stehen außerdem ihre Ehegatten oder ihre Lebenspartner gleich;