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Verwaltung verlangt Grundbuchauszug?

Guten Tag,

Verwaltung verlangt Grundbuchauszug von der Wohnung die es Verwaltet.

Folgender Fall:

Nachlass einer Verstorbenen:

Erbgemeinschaft besteht aus:

A: Witwer (Ehepartner)

B: Kind 1

C: Kind 2

d: Kind 3

c: Kind 4 hat schon innerhalb 6 Wochen nach dem Tod, eine noteriell beglaubigte Verzichtserklärung auf den Nachlass abegegben.

Die restlichen Erben haben untereinander beschlossen dass das Kind 1 die Wohnung verwaltet und auch vermietet, da gibt es absolut kein Problem.

Bis zum Tod, hat das Kind 1 die Wohnung selber bewohnt, danach stand es 2 Jahre Leer.

Das Kind 1 hat seit erwerb der Wohnung durch die Verstorbene, die Hausgelder bezahlt und an den Eigentümerversammlungen mit Vollmacht teilgenommen. Auch nach dem Tod, ohne Vollmacht der Verstorbenen.

Das schon seit 25 Jahren.

Die Verwaltung hat nun in ihrem Bescheid folgende Unterlagen verlangt:

den Grundbuchauszug, Eigentümerwechselbescheinigung, Vollmacht.

Es wurde beim Nachlassgericht bisher kein Erbschein beantragt!

Aber an dem Grundbuch wurde ja nichts verändert, es ist alles so belassen worden.

Ein Eigentümerwechsel hat ja auch nicht stattgefunden.

Wir sind eine harmonisierende Familie und kommen auch ohne schriftliche Vollmachten etc. miteinander sehr gut aus.

Was soll/kann ich denn der Hausverwaltung an Unterlagen zusenden, damit dieser zufrieden ist?

Weis jemand Rat?

Vielen Dank.

Recht, Hausverwaltung, Nachlass, Grundbuchauszug, Erbgemeinschaft
Bruder unterschlägt erbe?

Guten morgen. .

Eine rein hypothetische frage: mal angenommen, mein Schwiegervater verstirbt im Januar diesen Jahres. Nach der Beerdigung ganz klar die frage nach der Finanzierung der Beisetzung. Schwiegervater hatte zu dem Zeitpunkt in einem Pflegeheim gelebt,war geistig nicht mehr in der Lage, Entscheidungen zu treffen, hatte auch einen gerichtlichen betreuer. Das Pflegeheim hat ein monatliches Taschengeld auf ein Sparkonto eingezahlt.Mal angenommen, zu diesem Sparbuch gab es eine Vollmacht, auf meinen Schwager ausgestellt. Nehmen wir mal an,das wir zur Beerdigung etwa 500€ aus trauerkarten erhalten haben,die wir ans Bestattungsinstitut gezahlt haben. Eventuell konnten wir beim landkreis noch einen Antrag auf Beihilfe zur Bestattung beantragen und konnten daher noch mal 900€ bezahlen. Jetzt ist beim bestatter noch eine Summe von fast 800€ offen.Genau diese Summe soll nach Aussage des landkreises,des Vormundes und des Pflegeheimes auf dem Sparbuch sein. Das Geld ist weg.

Nehmen wir mal an,mein Schwager ist Langzeit arbeitslos. Mit wenig Geld.

Hat aber inzwischen plötzlich geheiratet und einen "neuen" gebrauchtwagen gekauft.

Außerdem ist die gesamte wohnungseinrichtung und das auto meines Schwiegervaters in den Besitz meines Schwagers übergegangen. Das auto haben wir letztes Jahr bereits stilllegen lassen. Steht aber noch auf dem Hof des Schwagers.

Nehmen wir mal an, das mein Schwager auf anrufe und Briefe nicht reagiert. Was können wir in einem solchen Fall unternehmen? ?

Vielen Dank!

Erbe, Erbgemeinschaft
Ist es innerhalb einer Erbengemeinschaft rechtlich möglich, sich einen Teil der Erbmasse ausbezahlen zu lassen und gibt es für die Auszahlung Fristen?

Die Erbengemeinschaft besteht aus 3 Kindern und einer Mutter. Zur Erbmasse gehören Barvermögen (Geld, Aktien, Wertgegenstände wie Auto) und eine Immobilie. Unterschiedliche Standpunkte und Streit führten so weit, dass ich einen Anwalt eingeschaltet habe, der meinen Brüdern eine Aufstellung der Erbmasse Barvermögen hat zukommen lassen, aus der ersichtlich ist, welchen Anteil am Barvermögen jeder Erbe erhält. Der Wertgegenstand Auto ist nicht mit enthalten, da die Veräußerung des Wagens sich auf unbestimmte Zeit noch hinzieht. Eine Grundbucheintragung ist auf mein Veranlassen hin von Amts wegen schon vor knapp einem halben Jahr erfolgt, so dass die Immobilie meines Erachtens erst einmal nicht zur Debatte steht. Wir ringen seit ein einviertel Jahren um eine Lösung in Sachen Erbe und kommen zu keinem Ergebnis. Der älteste Bruder weigert sich mit mir zu reden. Er will, soweit ich dies vom Jüngeren weiß, den Anteil vom Auto, vom Barvermögen und von der Immobilie in einem Betrag auf einmal, ansonsten würde er Klage gegen mich erheben, falls sich mein jüngerer Bruder und ich uns jetzt den Anteil vom Barvermögen überweisen lassen (das Auto vorerst ausgenommen). Muss die Auszahlung eines Teilbetrags des Erbes (ist Teilbetrag überhaupt möglich?) an alle drei Kinder zum selben Zeitpunkt erfolgen? Was ist, wenn sich eines der Erben wie in meinem Fall sperrt? Gibt es in solchem Fall eine Frist? Mein Anwalt hat die Brüder dazu aufgefordert, sich innerhalb von drei Wochen zur Aufstellung zu äußern. Der älteste Bruder hat dem Anwalt seine Einwände mitgeteilt, seither ist weiter aber nichts passiert.

Recht, Erbrecht, Erbe, Erbgemeinschaft
Vater verstorben, Stiefmutter Alleinerbin, ist mit ihren Kindern in einer Erbgemeinschaft und wir bekommen laut ihrer Aussage nicht mal den Pflichtteil?

Unser Vater ist vor ein paar Wochen verstorben. Mein Bruder und ich waren noch nie in einer "Erbsituation" und haben mit unserer Stiefmutter telefoniert. Das war gelinde gesagt äußerst verwirrend. Sie hat uns gesagt, es gibt ein Testament das würde uns in Bälde von Nachlassgericht zugeschickt und wir könnten dann entscheiden was wir tun (??) Auf Nachfrage teilte sie mit, sie ist Alleinerbin. Sie hat aus erster Ehe noch drei Kinder, ihr erster Mann verstarb und mit der Hilfe und dem Geld unseres Vaters konnte sie den damaligen Rohbau des Hauses fertigstellen und auch abbezahlen. Ich habe damals gehört, dass unser Vater angeblich auch im Grundbuch eingetragen worden ist. Sie waren ca. 25 Jahre verheiratet, ist ja auch alles schön und gut. Nun meinte sie allerdings, wir würden nichts erben, da sie mit ihren Kindern eine Erbgemeinschaft hätte, damit WIR ihr das Haus nicht streitig machen könnten. Zudem ist das Testament ein Berliner Testament und somit würde uns gar nichts zustehen, denn nach ihrem Tod würden das ihre Kinder erben. Aber wenn es ein Berliner Testament ist, dann müsste ja unser Vater auch im Grundbuch stehen, weil sie ja meinte, bei ihrem Tod hätte er dann mit ihren Söhnen das Haus bekommen und nach seinem Tod wiederum ihre Kinder. Ein gemeinsames eheliches Kind existiert nicht. Ich habe dann gefragt, das heißt also, wir Kinder unseres Vaters sind somit enterbt? Sie meinte nur wiederholt, sie ist Alleinerbin. Ich sagte, aber uns steht doch ein Pflichtteil zu - dies verneinte sie. Sie meinte noch, wenn dann bestimmt sie alleine, ob sie uns etwas zukommen lässt an Geld. Ich sagte erneut, uns stünde doch ein Pflichtteil zu, daraufhin meinte sie, von was denn, es ist ja nix da. Frage: Kann das denn alles rechtens sein...so wie ich das sehe, brauchen wir einen Fachanwalt für Erbrecht, denn bei allem Verständnis, irgendwo hört das wohl auf. Wer kann mir da einen Rat geben? Soll ich über diesen Anwalt dann ein notarielles Nachlassverzeichnis verlangen? Dann ist der Krieg eröffnet....

Erbrecht, berliner-testament, Stiefmutter, Erbgemeinschaft

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