Auf welcher Rechtsgrundlage darf die Polizei wegen der Ladungssicherung hinten in mein Wohnmobil/Wohnwagen schauen?

2 Antworten

§ 22 Ladung STVO

(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

und genau des können sie kontrollieren.

Woher ich das weiß:Hobby – kein "echter" kfzler - aber viele jahre mit tuning/schrauben

DieDirk 
Beitragsersteller
 30.07.2024, 13:06
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DodgeRT  30.07.2024, 13:08
@DieDirk

hey, deine entscheidung.

ich hab nix zu verbergen - von mir aus können se reinschauen, des dauert meiner erfahrung nach keine 30 sekunden - und dann fahr ich weiter.

wenn du dich quer stellen willst... mach. dann stehst halt 10 min da und diskutierst und wirst noch mehr durchleuchtet.

is für mich bissl so der kindische schwanzvergleich mit dem rechtsstaat. sinnlos und kostet nur zeit und nerven. wenn man nix zu verbergen hat - freundlich sein, mitmachen dann ises ganz schnell vorbei

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DieDirk 
Beitragsersteller
 30.07.2024, 13:02

Also dürfen die auch bei PKW einfach so in den Kofferraum schauen bzw. mich zwingen, diesen zu öffnen?

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DodgeRT  30.07.2024, 13:03
@DieDirk

dürfen sie. machen sie auch regelmäßig an der grenze. wobei des nicht so viel mit der ladesicherung zu tun hat.

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DodgeRT  30.07.2024, 13:04
@DieDirk

in jedem. du wirst es nicht so oft erleben da wir innerhalb der eu offene grenzen haben. aber fahr mal z.b. von serbien nach ungarn, also an eine eu-grenze - da musst kofferraum aufmachen.

ansonsten kann die polizei auch dafür sorgen bei einer normalen verkehrskontrolle

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Hamburger02  30.07.2024, 14:04
@DieDirk
Also dürfen die auch bei PKW einfach so in den Kofferraum schauen bzw. mich zwingen, diesen zu öffnen?

Nein, da haben Gerichte mehrfach entschieden, dass der Kofferraum zur engeren Privatsphäre gehört und in diesem Fall, anders als bei Anhängern jeglicher Art, der Schutz der Privatsphäre höher zu werten sei, als das Kontrollbedüfrnis auf Ladungssicherung. Der Kofferraum darf nur dann durchsucht werden, wenn ein besonderes Interesse oder ein Anfangsverdacht auf eine Straftat vorliegt....oder bei dem alten Trick, das nach Warndreieck und Verbandskasten gefragt wird, wozu die meisten den Kofferraum öffnen müssen.

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Turboland  30.07.2024, 15:12
@DieDirk

Zwingen können sie dich nicht, aber freundlich fragen. Wenn du nichts zu verbergen hast, kannst du doch diese Bitte erfüllen. Freundlich zueinander sein entspannt doch gleich die Situation

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Viel Vergnügen bei der nächsten Kontrolle durch die Verkehrspolizei.

Aber da solche Kontrollen Deiner Meinung nach "nicht zulässig" sind, bist Du selbstverständlich im Recht.

Und gehst zu Fuß nach Hause, während Dein Fahrzeug nicht weiterbewegt werden darf.