Auf privatparkplatz 2min gehalten und jetzt 250€ Strafe, muss ich es hinnehmen oder kann man da etwas tun?
Ich habe mich 2 min bei einem privaten Parkplatz hingestellt und es stand ein Schild da, dass man abgeschleppt wird und 30€ Strafe zahlen muss. Da ich wirklich nur 2min da stand bin ich davon ausgegangen, dass es in der Zeit niemand mitbekommen würde. Falsch gedacht, in dem kurzen Zeitraum haben ich direkt eine Schreiben bekommen für 250€. Müsste ich die 30€ zahlen wäre das kein Problem, aber 250€?! Ich gehe noch zur Schule und so viel habe ich nicht mal eben in der Tasche.
3 Antworten
Halteverbot ist Halteverbot. Da zählen auch 2 Minuten zu. Ich vermute, dass die bereits den Abschleppwagen gerufen haben und das die hohen Kosten verursacht. Die Kosten müssen aber nachgewiesen werden. Im Zweifel von einem Anwalt prüfen lassen.
Der Sachverhalt lässt sich aus der Ferne schlecht beurteilen. Am besten durch einen Anwalt prüfen lassen.
... man kann ja auch menschlich sein...
Und nicht parken oder halten wo man nichts verloren hat.
Lies z. B. mal https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/abzocke/knoellchen-auf-dem-supermarktparkplatz-regeln-fuer-private-strafzettel-28016 insb. wie teuer sowas sein darf.
Gab IIRC auch schon Urteile bzgl. Urherberrecht, wo es hieß, dass der Stundensatz bei 08/15-Fällen nicht so hoch sein darf, weil das sogar eine RA-Fachangestellte hinbekommt.
notting
Sei froh das du in Deutschland nur 250 Euro zahlen musst. In der Schweiz, Italien, Schweden, Dänemark usw. Wird das Auto beschlagnahmt und es kostet einige tausender ....und das zu Recht. Kameras überwachen private Parkplätze und selbst das befahren zum wenden ist verboten. Privat ist privat.
Zahl die Strafe und gut ist.
Wenn jemand auf mein Grundstück fährt hat er auch ein Problem, denn es ist ein landwirtschaftlich zugelassener weg. Er wird mit dem Traktor blockiert und der Abschlepper gerufen.
Sei froh das du in Deutschland nur 250 Euro zahlen musst. In der Schweiz, Italien, Schweden, Dänemark usw. Wird das Auto beschlagnahmt und es kostet einige tausender ....
Ich glaube, Du verwechselst da private Stellplätze mit öffentlichen Parkplätzen
Er wird mit dem Traktor blockiert
Wäre in Deutschland bereits eine strafbare Nötigung gemäß § 240 StGB
Das stand aber nicht in dem Schreiben von Anwalt drin, sondern dass es 1500€ kosten würde vor Gericht und die das dann daraus errechnet haben mit den 250€. Schön und gut dass es Halteverbot ist, die 30€ zahle ich dann auch gerne, aber man kann ja auch menschlich sein und zum Wagen hingehen und sagen bitte gehen sie oder zumindest 5min warten ob das Auto wieder weg ist, direkt einen Anwalt einzuschalten ist schon etwas extrem finde ich. Aber wir sind ja in Deutschland. Neben wir waren auch noch Plätze frei, also ich habe nicht einfach alles blockiert.