AU wenn man Freitag krankgemeldet ist und Montag auch noch fehlt?
Ich weiß dass der Arbeitgeber selbst entscheiden kann ab wann er eine AU möchte (sprich es geht auch schon ab dem ersten Krankheitstag) aber bei mir brauche ich erst nach 3 Fehltagen eine.
Und wenn ich das richtig verstanden habe zählt das Wochenende quasi auch zu dieser Frist dazu, sprich wenn ich Freitag gefehlt habe und Montag immernoch Fehle benötige ich eine AU.
Meine Frage ist jetzt aber muss die AU rückwirkend auf den Freitag gelegt sein und dann bis einschließlich Montag gelten oder brauch ich die AU dann nur für den Montag/ab Montag?
Danke euch :3
4 Antworten
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Und wenn ich das richtig verstanden habe zählt das Wochenende quasi auch zu dieser Frist dazu,
Das hast Du richtig verstanden, es zählen Kalendertage und nicht Arbeitstage.
Wenn Freitag der erste Krankheitstag ist, brauchst Du am Montag eine AU-Bescheinigung, falls Du da noch arbeitsunfähig bist.
brauch ich die AU dann nur für den Montag/ab Montag?
So ist es. Der Freitag ist ja in den drei Karenztagen drin und ein Arzt darf nur in absoluten Ausnahmen rückwirkend arbeitsunfähig schreiben.
Das Entgeltfortzahlungsgesetz sagt im § 5 dass der AN eine AU-Bescheinigung vorzulegen hat, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert. Von rückwirkend steht hier nichts.
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Bei den meisten Arbeitgebern zählen der Samstag und Sonntag mit dazu. Also bräuchtest Du auf jeden Fall eine AU, wenn Du Freitag und/oder Montag fehlst. Damit wollen die meisten Arbeitgeber dem vorbeugen, dass sich Arbeitnehmer ein "verlängertes Wochenende" mit vorgeschobener Krankheit ergaunern.
Letztendlich kann das aber jeder Arbeitgeber handhaben, wie er möchte. Viele erwarten schon bei eintägigem Fehlen eine AU...
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Das ist nicht nur der Wunsch des Arbeitgebers, sondern die gesetzliche Vorgabe des Entgeltfortzahlungsgesetzes.
Die AU muss dann aber nicht rückwirkend gelten, sondern "ab dem dritten Tag". Sonst würde man ja Ärzt*innen dazu zwingen, etwas zu bescheinigen, was sie gar nicht unbedingt sicher bescheinigen können, nämlich dass die Krankheit an den Tagen zuvor schon bestand.
Wenn du also seit Freitag krank bist und dann am Montag zum Arzt gehst, gilt die AU ab Montag. Und das ist dann auch rechtlich absolut unproblematisch und korrekt.
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das ist dann auch rechtlich absolut unproblematisch und korrekt.
Mit derartigen Aussagen sollest Du sehr vorsichtig sein, "Frau oder Herr Anwalt".
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Was stimmt denn deiner Ansicht nach an meiner Aussage nicht?
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Frage den Arbeitgeber, wie er das haben möchte.
Ab besten ist immer eine lückenlose Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung = ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Sehr ausführlich, danke dir =)