AT: Kurzparkzone & Gebührenpflichtige Plätze?

3 Antworten

In Wien sind die gebührenpflichtigen Kurzparkzonen nur für mehrspurige Kraftfahrzeuge gebührenpflichtig, zweirädrige und einspurige Motorräder demnach nicht, mehrspurige mit 3 oder 4 Rädern oder mit Beiwagen oder Squads aber schon. Die Höchstparkdauer muss aber eingehalten werden, also entweder mit Gratisparkschein, aus dem die Ankunfstzeit hervorgeht und somit kontrollierbar ist bzw mit Gratis-Handyschein oder falls möglich mit Parkscheibe. Abweichend davon gibt es erweiterte Einschränkungen in "Anwohnerzonen", in denen ausschließlich Fahrzeuge mit dem für den jeweiligen Bezirk gültigen Parkkleber parken dürfen. Da Motorräder solche Parkkleber nicht haben, dürfen sie dort gar nicht abgestellt werden. Die Vermutung , dass das nicht kontrolliert würde ist falsch und wird Dir falls Du dieser Fehlauskunft vertraust, zu einer Sammlung von Organstrafverfügungen verhelfen und im Falle des Einspruches weil Dir fad ist, zu interessanten Aufenthalten während des Einspruchsverfahrens in Magistratsdienststellen bzw beim Landes- und Bundesverwaltungsgericht.

Parkgebühren musst du keine zahlen aber theoretisch gilt die Höchstparkdauer auch für dich. Praktisch wird das aber nicht kontrolliert. Auch mit einem PKW interessiert es eigentlich niemanden, ob man da länger steht als erlaubt, solange man brav dafür bezahlt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebe seit meiner Geburt in Wien

Du brauchst keine Kurzparkscheine ausfüllen.

Allerdings gilt auch für Motorräder die jeweils geltende Höchstdauer an Parkzeit.

Dies gilt aber nur in Wien. Wie es in anderen Städten geregelt ist, müsste man jeweils erkunden....