Darf ich gegenüber einer Einfahrt parken?
Moin!
Darf man mit einem normalen Auto gegenüber von Einfahrten anderer Leute parken? Ich weiß es gibt wohl Mindestfahrbahnbreiten (3.50m) , die weiter zur Verfügung stehen sollen, aber hier hat man einen Gehweg. Dieser ist zwar auch befahrbar, aber ob man den anrechnen darf weiß ich nicht.
Parkverbotsschilder gibt es nicht. Könnte ein Auto abgeschleppt werden, wenn man sagt, man käme sonst nicht aus dem Carport raus?
Speziell in diesem Fall würde ich mich über eine Antwort freuen. Danke
Ist das eine verkehrsberuhigte Zone?
30er Zone halt. Keine Spielstraße.
Bei dem Straßenbelag, kein Bürgersteig, Hauszugänge direkt auf die Straße ist das niemals eine 30er Zone. Wie sieht denn das Straßenschild bei der Einfahrt in den Bereich aus ?
30 Zone.
5 Antworten
Explizit verboten ist es nicht, aber es kommt wie gesagt darauf an, ob der Nutzer des Carports noch mit seinem Pkw aus selbigem herauskommt.
Selbstverständlich ist es explizit verboten, wenn die Mindestbreite der verbleibenden Fahrbahn unterschritten wird.
Hallo
Wer in diesem Fall nicht rauskommt kann nicht Autofahren
Gruß HobbyTfz
Das behaupte ich auch. Aber bevor meine Karre da plötzlich nicht mehr steht dachte ich frage ich.
Gehweg gehört nicht zur Straßenbreite.
Jetzt rechnen wir mal: 6,3-1,7=4,6m Dann die Fahrzeugbreite sagen wir 2,1m. Bleiben 2,5m übrig.
Also nein, Du darfst da nicht parken, egal ob da eine Einfahrt ist oder nicht.
Hallo,
nur wenn das Carport nicht für Fahrzeuge benutzt wird.
Außerdem hat hier das Ordnungsamt/Bauaufsichtsamt gepennt.
Vor den Garagen/Carports muss immer ein Abstellfläche für ein KfZ sein,
das ist seit etwa 30 Jahren so.
Die Breite der Erschließungsstraße erreicht nicht die Mindestbreite.
So dass hier nur eine Verkehrsberuhigte Zone machbar wäre,
und dann müssen Parkflächen gekennzeichnet sein.
Hansi
Da der Gehweg grundsätzlich nicht befahren werden darf, gehört er nicht zur Fahrbahn.