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In Wien sind die gebührenpflichtigen Kurzparkzonen nur für mehrspurige Kraftfahrzeuge gebührenpflichtig, zweirädrige und einspurige Motorräder demnach nicht, mehrspurige mit 3 oder 4 Rädern oder mit Beiwagen oder Squads aber schon. Die Höchstparkdauer muss aber eingehalten werden, also entweder mit Gratisparkschein, aus dem die Ankunfstzeit hervorgeht und somit kontrollierbar ist bzw mit Gratis-Handyschein oder falls möglich mit Parkscheibe. Abweichend davon gibt es erweiterte Einschränkungen in "Anwohnerzonen", in denen ausschließlich Fahrzeuge mit dem für den jeweiligen Bezirk gültigen Parkkleber parken dürfen. Da Motorräder solche Parkkleber nicht haben, dürfen sie dort gar nicht abgestellt werden. Die Vermutung , dass das nicht kontrolliert würde ist falsch und wird Dir falls Du dieser Fehlauskunft vertraust, zu einer Sammlung von Organstrafverfügungen verhelfen und im Falle des Einspruches weil Dir fad ist, zu interessanten Aufenthalten während des Einspruchsverfahrens in Magistratsdienststellen bzw beim Landes- und Bundesverwaltungsgericht.

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