Ist Schule Freiheitsberaubung, wenn Schulgelände darf nicht verlassen werden darf?
Moin,
ich bin grade mal wieder in meiner Denkphase und durch zufall auf die folgende Frage gekommen:
Ich durfte während meiner Schulzeit (1-10te) das Schulgelände nicht verlassen (1-4 finde ich klar...) aber ab der fünften geht man doch alleine zur Schule und ist eig schon fähig sich 20 minuten alleine umzusehen oder?
Ist es nicht Freiheitsberaubung wenn das Schulgelände dauernd von Lehrern kontrolliert wird? Wenn KEIN Schüler das Gelände während der Pausenzeiten verlassen darf?
Soweit ich weiß steht im Grundgesetz doch, freiheitsberaubung liegt dann vor, wenn ein mensch daran gehindert wird seinen aufenthaltsort frei zu wählen oder?? (das ist KEIN ZITAT, sondern etwas aus meinem Hirn, kann auch falsch wiedergegeben sein. Verbessert mich wenn ich mich irre....)
es geht hier NUR um die PAUSENZEIT!!!! wohingegen es auf meinen späteren schulen erlaubt war (obwohl da auch noch längst nicht alle volljährig waren...)
hat jmd ne erklärung? gibt es für schulen ne sonderregelung was freiheitsberaubung angeht? ich meine fürs gefägnis gibts ja auch gesonderte regeln.....
aber kann ich grundsätzlich auch wärmend der Schulzeit den Termin alleine wahrnehmen ?